Förderverein Pfalz-Veldenz e.V.

Wir erinnern an das Kulturerbe der Pfalzgrafen von Veldenz

Die Grafen von Veldenz

Von der Nahegaugrafschaft
zum Wittelsbacher Fürstentum Pfalz-Veldenz

von Dieter Zenglein

Hier stellt sich zunächst einmal die Frage, was uns heute noch an Veldenz und die Veldenzer erinnert?

Da sind zum einen die Obstsäfte einer großen Süßmosterei  in Lauterecken, die unter dem Namen „Schloß Veldenz“ angeboten werden. In jüngster Vergangenheit wurde in einem kleinen Brauhaus in Lauterecken auch ein „Veldenz-Bräu“ gebraut, inzwischen aber wieder eingestellt.

Die Streuobstexperten kennen vielleicht noch jene alte und robuste Westricher Mostbirnensorte, die als „Veldenzer Birne“ bei Obstliebhabern bekannt war. Und manchem historisch Interessierten sind wohl die Ortswappen aus dem Kreis Kusel aufgefallen, die der blaue Löwe ziert - das Wappentier der Grafen von Veldenz, wie er etwa in den Wappen der Städte Lauterecken und Veldenz an der Mosel oder in dem des Landkreises Kusel verewigt ist. Damit hat es sich aber auch in der Regel, was die Assoziationen beim Namen "Veldenz" betrifft.

Die Ruine Schmidtburg - Stammburg der 1. Veldenzer Linie (Emichonengeschlecht)

Im 12. Jahrhundert spalteten sich die Emichonen durch Teilungen in mehrere Linien auf, welche die Besitz- und Herrschaftsrechte unter sich aufteilten. Aus ihnen gingen die Wildgrafen, die Raugrafen und eben die Grafen von Veldenz hervor. Von ihnen verstanden es die Grafen von Veldenz am geschicktesten, ihren Besitz zu wahren und auszubauen.

Nahe Verwandte der Veldenzer waren also die Wildgrafen und die Raugrafen, deren Streubesitz im Nahe- und Hunsrückraum und in der Nordpfalz konzentriert war. Oft liegen die Gebiete der Wild- und der Raugrafen in unmittelbarer Nachbarschaft zu Veldenzer Territorien, denn sie sind ja aus ursprünglich gemeinsamen emichonischen Besitzungen durch Teilung hervorgegangen.

1133 nennt sich der Emichone Gerlach I. erstmals "Graf von Veldenz", nach der gleichnamigen Burg in einem Seitental der Mosel, unweit von Bernkastel.

Im ersten Drittel des 12. Jahrhunderts - wohl zwischen 1113 und 1135 - haben sich also die Veldenzer Grafen von den Wild- und den Raugrafen getrennt und eine eigenständige Fürstenlinie etabliert.

Sie stehen damit, zusammen mit den Grafen von Sponheim und mit ihren Verwandten, den Wild- und den Raugrafen, am Anfang der komplizierten und für den heutigen Betrachter nur schwer verständlichen mittelalterlichen Territorialbildung, also der Auflösung des Reiches in kleine und kleinste weltliche und geistliche Territorien in unserer Westpfalz und im angrenzenden Hunsrück.

Die Veldenzer Besitzungen lagen im Wesentlichen im Bereich zwischen Nahe und Glan, im südwestlichen Teil des ehemaligen Nahegaues.

Die Grafschaft Veldenz ist ja strenggenommen ein Territorium des alten deutschen Reiches, das übers Mittelalter nicht hinauskam und im Jahre 1444 in anderen, größeren Territorialeinheiten aufging. Denn 1444 starben die Grafen von Veldenz im Mannesstamm aus - rund 50 Jahre vor der Entdeckung Amerikas durch Kolumbus und etwa 70 Jahre vor dem Thesenanschlag Martin Luthers, mit dem die Reformation eingeleitet wurde. Ihr Territorium samt Wappen wurde von ihren Erben, den Pfalzgrafen von Pfalz-Zweibrücken aus dem Hause Wittelsbach, übernommen.

Trotzdem blieb der Name der Grafschaft noch Jahrhunderte über in Gebrauch und in der Geschichte der Wittelsbacher ist noch heute von einer Veldenzer Linie die Rede, obwohl die alten Veldenzer Grafen ja keine Wittelsbacher waren. Die Nachkommen der letzten Veldenzerin, der Erbtochter Anna von Veldenz, die mit dem pfälzischen Wittelsbacher Stephan verheiratet war, werden der Linie Zweibrücken-Veldenz zugeordnet, weil sie seit Anfang des 15. Jahrhunderts nicht nur über die ehemalige Grafschaft Zweibrücken, sondern auch über die alte Grafschaft Veldenz regierten.

Später, im 16. und 17. Jh., gab es sogar ein eigenes, aus ehemaligen veldenzischen Gebieten herausgelöstes Fürstentum Pfalz-Veldenz mit Lauterecken und Lützelstein als Hauptorte, wo vier Generationen hindurch wittelsbachische Pfalzgrafen einer Zweibrücker Nebenlinie regierten.

Zentrum des Veldenzer Besitzes war nicht etwa altes Eigengut der Nahegaugrafen aus dem Geschlecht der Emichonen. Ihre beachtliche Machtposition beruhte vielmehr darauf, dass sie den im westlichen Teil des Nahegaus gelegenen, zu den Bistümern Reims und Verdun gehörigen Fernbesitz als weltliche Schutzvögte übernehmen konnten.

Hinzu kam dann noch ein Teil der Mainzer und Wormser Hauslehen aus dem Besitz der Emichonen und ein recht geringer Allodialbesitz um Hohenöllen und Waldgrehweiler.

Auf der anderen Seite ging aber auch alter Besitz in Münster am Stein (kurpfälzisches Lehen) und Kreuznach (Allodium) bereits um 1200 an die Rheingrafen wieder verloren.

Schließlich erwarben die Veldenzer auch als Verduner Lehen ein Gebiet an der Mosel mit Veldenz als Hauptort, das zwar nicht mehr im Nahegau lag, aber zu dem alten Verdunschen Grundbesitz im Westrich gehörte.

Es war wohl „des Weines wegen“ einst einem Bischof von Verdun von einem fränkischen Merowinger-König geschenkt worden. Das Gebiet war zwar klein, war aber seines guten Moselweins wegen für die Veldenzer Grafen von einiger Bedeutung und eines ihrer ertragreichsten Territorien.

Dort an der Mosel lag auch eine kleine Burg, nach der sich dann die Grafen benannt haben.

Schloss Veldenz  

Zentrale Bestandteile der Veldenzer Grafschaft waren demnach die folgenden:

Einmal das im 7. Jahrhundert von den fränkischen Merowingerkönigen aus Königsbesitz an das Bistum Reims in der Champagne geschenkte Remigiusland um die Zentren Kusel und Altenglan, das später an das Reimser Kloster Saint Remi kam.

Zum anderen die wohl ebenfalls im 7. Jahrhundert aus Königsbesitz an das Bistum Verdun in Lothringen geschenkten, weit gestreuten Ländereien um Baumholder, Veldenz und den Hof Sankt Medard, dessen Zentrum sich später nach Lauterecken verlagerte.

Man kann die lehensrechtliche Herkunft der wichtigsten Bestandteile der Grafschaft Veldenz wie folgt zusammenfassen:

  • die Lehen vom Bistum Verdun: Veldenz, Wolfersweiler, Baumholder, Medard am Glan, Lauterecken, Odenbach

  • die Lehen vom Bistum Reims (bzw. von der Kurpfalz): das Remigiusland um Kusel und Altenglan

  • vom Erzbistum Mainz: Meisenheim, Odernheim, Niederhausen/Nahe, Armsheim und Essenheim

  • vom Bistum Worms: Obermoschel mit der Landsburg und Burg Montfort

  • der bescheidene Allodialbesitz in der „Alten Welt“ (um Hohenöllen und Waldgrehweiler)

Dazu kamen noch einige kleinere Lehen vom Erzbistum Trier, von Lothringen und vom Bistum Speyer; das waren aber nur einzelne Dörfer, Anteile oder Gerechtsame, die im territorialen Bild der Grafschaft nicht ins Auge fielen.

Der erste uns namentlich bekannte Graf von Veldenz war Gerlach I. von Veldenz.

Er stammte wohl von der Schmittburg im Hahnenbachtal oder der Kyrburg über Kirn – beides Hauptburgen der alten Nahegaugrafen aus dem Geschlecht der Emichonen.

Er bezog auf der Landsburg bei Obermoschel seinen Sitz, benannte sich aber – aus welchem Grund ist unbekannt – nach der Burg Veldenz an der Mosel.

Militärische Stützpunkte der Veldenzer waren außerdem:

  • die Michelsburg auf dem Remigiusberg

  • die Wasserburg Odenbach

  • Burg Lauterecken (ebenfalls eine Tiefburg)

  • die alte Wasserburg Pettersheim

  • Burg Nohfelden

  • Burg Montfort.

Zu Beginn ihrer Herrschaftsgeschichte errichteten sie auch Burg Lichtenberg – wie später auch die Michelsburg wurde sie im alten Remigiusland, auf dem Territorium der Mönche von Sankt Remigiusberg und gegen deren Widerstand erbaut.

Während die übrigen Burgen damals wohl schon vorhanden waren, wurde Burg Lichtenberg unter den Veldenzern errichtet – ein kaiserlicher Abrissbefehl von 1214 wurde ignoriert – und nach und nach zu einer der stärksten und größten Burgen des Westrichs ausgebaut.

Im kommenden Jahr 2014 können wir das 800. Jubiläum der Ersterwähnung von Burg Lichtenberg, im Volksmund oft fälschlich einfach die "Lichtenburg" genannt, begehen.

Wirtschaftlicher Mittelpunkt der Grafschaft Veldenz mit den meisten Einwohnern war damals unbestritten Meisenheim, nicht etwa Kusel, das heute von allen Orten der ehemaligen Grafschaft mit rund 5450 Einwohnern die größte Bevölkerung aufweist.

Meisenheim war auch seit etwa 1200 Residenz der Grafen von Veldenz mit Schlosskirche und Burg, bzw. Residenzschloss. Noch heute finden sich in der malerisch erhaltenen Altstadt von Meisenheim zahlreiche Erinnerungen an die Veldenzer Grafen.

Kusel verlor damals für längere Zeit seine Bedeutung, als der wohl ursprünglich in Kusel angesiedelte Klosterhof des Klosters Saint Remi in Reims um 1127 auf den Remigiusberg verlegt wurde. Erhalten ist dort noch heute der Rest der Klosterkirche, die heutige katholische Pfarrkirche Sankt Remigius, ein kunsthistorisches Kleinod, dessen touristischer Wert mehr und mehr gewürdigt wird.

Die ersten fünf Grafen der alten Veldenzer Linie hießen alle Gerlach. Der Name wurde jeweils dem ältesten Sohn gegeben. Wir wissen nur wenig über das Leben der einzelnen Grafen aus dem 12. und 13. Jahrhundert.

Im 12. Jh. erscheinen sie mehrfach als Zeugen in Urkunden der deutschen Könige und Kaiser.

Der dritte Gerlach war ein Parteigänger König Ottos des Welfen gegen Kaiser Friedrich II. von Staufen. Damit ist wohl auch der Versuch Friedrichs zu erklären, Graf Gerlach am Weiterbau der Burg Lichtenberg zu hindern. indem er ihm 1214 den Abbruch der Burg befahl. Weil Gerlach sich aber rasch mit ihm aussöhnte, hatte dieser Abrissbefehl keine Konsequenzen. Immerhin verdanken wir ihm die erste Erwähnung der Burg.

Der letzte Veldenzer der alten Linie, Gerlach V, starb wohl 1259/60, kurz nach seiner Rückkehr von einer Gesandschaft nach Spanien, die König Alfons von Kastilien die Krone des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation angeboten hatte. Dieses Ereignis zeigt uns, dass die Veldenzer Grafen durchaus auch in Reichsangelegenheiten politische Position bezogen und eine bedeutende Stellung innehatten. Mit ihm starb die ältere Grafenlinie Veldenz in der fünften Generation im Mannesstamm aus.

Gerlachs V. einzige Tochter, die Erbgräfin Agnes, war beim Ableben des Vaters noch ein kleines Kind. Die Großväter der Erbtochter, Graf Heinrich II. von Zweibrücken und Emich III. von Kyrburg stritten sich lange um die Regentschaft. Im Zusammenhang mit diesen Erbstreitigkeiten wurde auch von Heinrich II. von Zweibrücken Burg Michelsberg auf dem Remigiusberg zunächst als "hölzerne Burg" errichtet. Sein Versprechen, die Burg nach Beendigung dieser Streitigkeiten wieder abzureißen, wurde allerdings nicht eingehalten.

Agnes von Veldenz heiratete später, im Jahr 1269, den Grafen Heinrich von Geroldseck aus der badischen Ortenau. Dieser hatte damit eine gute Partie geheiratet, trat in die Rechte der Veldenzer Grafen ein und nahm zum Zeichen dafür, dass er hinfort seinen Machtschwerpunkt im Westrich hätte, deren Namen als Graf von Veldenz an.

So entstand die jüngere Linie der Grafen von Veldenz aus dem Hause Geroldseck, die ebenfalls fünf Generationen hindurch rund 175 Jahre Bestand haben sollte und die Machtverhältnisse in der Westpfalz und im Naheraum entscheidend beeinflusste.

Es war den Veldenzer Grafen so schon recht früh gelungen, zwischen Glan und Nahe ein fast zusammenhängendes Territorium zu schaffen. Den Kern bildete das Gebiet um Kusel und Altenglan, mit der Burg Lichtenberg, der Stadt Kusel selbst und dem alten Remigiusland mit den Burgen Pettersheim und der Michelsburg auf dem Remigiusberg. Hinzu kamen die Hochgerichte Baumholder und Berschweiler, sowie das Gericht Wolfersweiler mit der Burg Nohfelden.

Im Osten grenzte das Oberamt Meisenheim an, bestehend aus Burg und Stadt Meisenheim, den Ämtern Odernheim, Lauterecken mit Medard und Odenbach, Obermoschel, Waldgrehweiler und Hohenöllen.

In diesem Oberamt lagen ebenfalls mehrere Burgen: die Höhenburgen Moschel-Landsberg und Montfort, sowie die Tief- bzw. Wasserburgen Lauterecken und Odenbach.

Die territoriale Zusammensetzung der Grafschaft Veldenz ist also, was die Lehensqualität und Herkunft der einzelnen Teile betrifft, recht gestückelt:

a) das spätere Oberamt Meisenheim, bestehend aus der Stadt und mehreren Schultheißereien, etwa 35 Ortschaften , zahlreiche Höfe und Mühlen, ein nicht ganz zusammenhängendes Gebiet um Meisenheim, Odernheim und Obermoschel als Hauptorte

Zugehörige Orte waren:

  1. Amt Meisenheim: die Stadt und Schloss Meisenheim, Raumbach, Breitenheim, Callbach, Schmittweiler, Reiffelbach, Roth und Gangloff; dazu räumlich abgetrennt Odernheim mit dem Kloster Disibodenberg und Niederhausen

  2. Amt Moschel-Landsberg: Stadt Obermoschel mit Burg Moschel-Landsberg, Unkenbach, Hallgarten, Sitters und Burg Montfort;

  3. Amt Lauterecken: Stadt und Burg Lauterecken, Medard, Odenbach mit Burg, Cronenberg, Adenbach, Ginsweiler, Becherbach, Berschweiler, Lohnweiler, Heinzenhausen; davon räumlich getrennt: Merzweiler; Es umfasste etwa 11 Orte, nebst Höfen und Mühlen (und ist identisch mit dem späteren pfalz-veldenzischen Oberamt Lauterecken). Odenbach war zeitweise Sitz eines eigenen Unteramtes.

  4. Amt Waldgrehweiler: Waldgrehweiler;

  5. Amt Hohenöllen: Hohenöllen, Sulzhof, Einöllen, Oberweiler und Tiefenbach, Immetshausen, Rossbach; davon abgelegen: Seelen

b) dem späteren Oberamt Lichtenberg, bestehend aus der Stadt Kusel und den Schultheißereien Ulmet oder Altenglan, Pfeffelbach oder Diedelkopf, Baumholder, Berschweiler, Konken; rund 80 Ortschaften mit Höfen und Mühlen in einem geschlossenen Gebiet um das sogen. Remigiusland.

zugehörige Orte:

  1. Amt Ulmet oder Altenglan: Ulmet, Rathsweiler, Gumbsweiler, Welchweiler, Friedelhausen, Bedesbach, Patersbach, Altenglan, Erdesbach, Oberalben, Rammelsbach;

  2. Amt Pfeffelbach oder Diedelkopf: Pfeffelbach, Albessen, Ehweiler, Bledesbach, Diedelkopf, Blaubach, Haschbach, Stegen, Etschberg, Godelhausen, Schellweiler, Hüffler, Wahnwegen, Eisenbach, Rehweiler, Liebsthal, Quirnbach, Trahweiler, Frutzweiler;

  3. die Stadt Kusel

  4. der Burgfrieden [von Burg Lichtenberg]: die Burg selbst, Ruthweiler, Thallichtenberg, Körborn;

  5. Amt Konken: Konken, Herchweiler i.O., Schwarzerden, Selchenbach, Osterbrücken, Hoof, Leitersweiler, Grügelborn, Marth, Niederkirchen, Saal, Werschweiler, Bubach, Langenbach, Krottelbach, Herschweiler und Pettersheim, Ober-Ohmbach;

  6. Amt Baumholder: Baumholder, Ruschberg, Aulenbach, Breungenborn, Frohnhausen, Mambächel, Grünbach, Ronnenberg, Erzweiler, Dennweiler und Frohnbach;

  7. Amt Berschweiler: Berschweiler, Mettweiler, Eckersweiler, Fohren und Linden, Berglangenbach;

Diese beiden bedeutendsten Oberämter - Lichtenberg und Meisenheim - berührten sich nicht. Zwischen ihnen lagen wildgräfliche Territorien wie das Hochgericht auf der Heide bei Sien und das Eßweiler Tal.

Der Glan durchfloss jedoch die beiden Oberämter; man kann also sagen, sie lagen auf der Glanachse beiderseitig des Flusses und in dessen Einzugsbereich. Die Regionen am oberen wie am unteren Glan wurden damit weitgehend von den Veldenzern beherrscht.

c) Amt Nohfelden bzw. Schultheißerei Wolfersweiler: Nohfelden, Wolfersweiler, Ellweiler, Gimbweiler, Rohrbach, Rückweiler, Leitzweiler, Eitzweiler, Asweiler, Hirstein, Mosberg, Richweiler, Walhausen;

d) das Amt Veldenz an der Mosel rechts des Flusses, oberhalb von Bernkastel (es ist identisch mit dem späteren gleichnamigen pfalz-veldenzischen Amt)

zugehörige Orte: (Thal-)Veldenz mit Burg Veldenz, Gornhausen, Burgen, Dusemond (heute Brauneberg), Mülheim, Andel (heute Stadtteil von Bernkastel-Kues);

Später kamen noch einige weit nach Osten vorgeschobene Erwerbungen dazu:

e) die Schultheißereien bzw. Vogteien Armsheim – Stadt und Burg - , Essenheim und Winzenheim im Rheinhessischen; sie bestanden jeweils nur aus je einem Ort und waren vom Glangebiet so weit abgelegen, wie das Amt Veldenz.

Im Laufe des 14. Jahrhunderts gelang es den Grafen der jüngeren Linie Veldenz, ihre Macht durch den Erwerb von Pfandschaften, durch Landkäufe und durch die Ausübung wichtiger Ämter in königlichen und kurtrierischen Diensten bedeutend zu erweitern.

Schon früh erwarben sie als Reichspfandschaft

f) das Amt Deinsberg-Reichenbach, auch Gericht Jettenbach genannt (als Reichslehen). Es umfasste die Orte: Theisberg (Deinsberg), Rutsweiler, Mühlbach, Föckelberg, Neunkirchen, Gimsbach, Matzenbach, Reichartsweiler (heute Ortsteil von Rehweiler), Bettenhausen, Fockenberg, Reichenbach, Oberstaufenbach, Jettenbach, Albersbach, Kollweiler;

Weitere Rechte der Veldenzer sind nachweisbar in Homburg, Vogelbach, Fischbach bei Kaiserslautern, Waldmohr, Blieskastel, Kirkel, Herbitzheim an der Blies, Zweibrücken, Mimbach und Webenheim, Dillingen an der Saar, Freisen, Oberkirchen, Oberstein, Dhaun bei Kirn, Grumbach, Rockenhausen am Donnersberg und Traben-Trarbach an der Mosel.

Die Grafschaft hatte natürlich anfangs noch nicht diesen Umfang; sie ist nach und nach „gewachsen“ bis zu diesem Endzustand, der jedoch das Bild von ihrem territorialen Umfang prägt“

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Ausübung des Geleitsrechtes auf der wichtigen Handelsstraße, die von Mainz, Oppenheim und Worms herzog und über Kaiserslautern und Saarbrücken nach Metz weiterführte. Die Ausübung des Geleitsrechtes auf einem wichtigen Teil dieser uralten Heer- und Handelsstraße am Südrand der Bruchniederung brachte den Veldenzern erhebliche Einnahmen.

Parallel zur Ausdehnung des veldenzischen Territoriums verlief besonders unter der jüngeren Linie der Veldenzer Grafen der innere Landesausbau.

Heinrich I. und sein Sohn Georg I. von Veldenz vergrößerten und festigten das Territorium der Grafschaft. Sie bauten besonders die Burg Moschel-Landsberg bei Obermoschel im Bereich eines Lehens vom Bistum Worms und Burg Lichtenberg an der Grenze des aus dem Frühmittelalter stammenden Besitzes des Erzbistums Reims - dem Remigiusland - zu Zentren der Veldenzer Macht aus. Zahlreich waren die Burgmannen, die als Burgbesatzung auf diesen beiden Festungen ihren Sitz hatten.

1327 hatte der Bischof von Verdun dem Grafen Georg I. von Veldenz alle bischöflichen Gefälle in Veldenz, Wolfersweiler, Baumholder und St. Medard-Lauterecken mit aller Gerichtsbarkeit und allem Zubehör gegen eine jährliche Zahlung von 40 Pfund kleiner Turnosen übergeben. Damit ging die grundherrliche Verwaltung in den genannten Hofbezirken vom Bischof an den Grafen über, der ja bis dahin nur die höhere Gerichtsbarkeit und die Schutzvogtei ausgeübt hatte. Lediglich die formale Oberhoheit blieb dem lothringischen Bistum erhalten.

Ähnlich verhielt es sich im alten Remigiusland, wo die Grafen gegenüber den schwächeren Mönchen des Klosters Saint Remi durchaus als Grund- und Gerichtsherren auftraten und zahlreiche Gefälle einzogen, die eigentlich der Propstei auf dem Remigiusberg zustanden.

In der Spätzeit des Klosters ließ sich 1395 sogar ein nachgeborener Veldenzer Grafensohn - Johannes von Veldenz - als Propst auf dem Remigiusberg einsetzen und konnte diese Position gegen entschiedenen Reimser Widerstand längere Zeit behaupten, bis er als Abt nach Weißenburg im Elsass ging.

In Meisenheim und Baumholder erhoben die Veldenzer Grafen Zölle, was ebenfalls nicht unbedeutende Einnahmen brachte.

Und nicht zuletzt übten sie seit der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts auch das Münzrecht aus. Aus dieser Zeit sind Prägungen mit Angabe von Meisenheim als Münzstätte vorhanden.

Nur wenig bekannt ist über die Grablegen der Veldenzer. Von keinem der regierenden Veldenzer Fürsten ist eine Grabstätte erhalten geblieben. Die meisten dürften in der Schlosskirche von Meisenheim bestattet worden sein. Wichtigster Zeuge der Veldenzer Grabkultur ist heute die mit Umschrift gut erhaltene Grabplatte des Junggrafen Friedrich in der Seitenkapelle  der alten Propsteikirche auf dem Remigiusberg. Dieser war ein Sohn Georgs I. und starb bereits 1327. Als weiteres Grabdenkmal der Veldenzer ist in Meisenheim die stark verwitterte Grabplatte des Grafen Georg II. von Veldenz erhalten geblieben. Er war ein Sohn des genannten Friedrich und starb im Jahr 1377. Sein Grabmal hat sich an der südlichen Außenwand der Schlosskirche erhalten und lässt nur noch die Gestalt des Verstorbenen in Rüstung und Helm erkennen. Die Grabinschrift ist weitgehend zerstört.

So kann man insgesamt folgendes Fazit ziehen: Die alte Grafschaft Veldenz war ein arg zerstückeltes Territorium, insoweit typisch für viele Herrschaften jener Zeit. Von der Exklave Veldenz an der Mosel einmal abgesehen, lagen ihre Besitzungen in einer damals recht weltabgeschiedenen und wenig ertragreichen Landschaft, dem sogenannten Westrich, beiderseitig des Glans und im Nordpfälzer Bergland.

Sehr eng waren die Beziehungen der Grafen von Veldenz zum Erzbistum Mainz. Seit 1280 hatten sie das Hofamt eines erzbischöflichen Truchsessen inne. "Bei der Streulage des Veldenzer Besitzes von der Mosel bis vor die Tore von Mainz (Essenheim) waren gute Beziehungen zu den mächtigeren Nachbarn eine notwendige Vorbedingung" (Dotzauer, S. 183).

Durch die Verleihung städtischer Freiheiten versuchten die Grafen von Veldenz ihre Orte zu wirtschaftlichen Mittelpunkten innerhalb ihres kleinen Territoriums zu entwickeln.

So verlieh 1286 König Rudolf von Habsburg dem Grafen Heinrich I. für das Dorf Veldenz – heute Tal-Veldenz – das Stadtrecht von Hagenau und die Erlaubnis zur Abhaltung eines Wochenmarktes.

Dennoch erlebte der Ort nicht den selben Aufschwung wie Meisenheim, das sich mehr und mehr zum zentralen Ort der alten Grafschaft Veldenz und zur Residenz entwickelte.

Meisenheim, später Sitz eines Oberamtes, hatte 1315 durch Kaiser Ludwig den Bayern die Erlaubnis erhalten, die Stadtbefestigung zu erneuern. In einer Urkunde für Graf Georg I verlieh der Herrscher Meisenheim dieselben Freiheiten, wie sie die Reichsstadt Oppenheim inne hatte.

Die übrigen Städtegründungen in der Grafschaft, immer ein Zeichen für die wirtschaftliche Prosperität eines Territoriums, liegen recht spät und fallen erst in die Mitte des 14. Jahrhunderts.

Die folgenden Stadtrechtsverleihungen in der Grafschaft Veldenz wurden an Georgs Sohn, Graf Heinrich II. vergeben und zwar durch König Karl IV. von Luxemburg. Dieser begabte die Veldenzer Grafen mit mehreren neuen Städten, und zwar mit Kaiserslauterer Stadtrecht, das seinerseits wieder eine Tochterstadt von Speyer war. 1347 erhielt wohl Kusel seine Stadtrechte als Tochtersiedlung von Kaiserslautern mit Lauterer Stadtrecht und um 1347/49 auch Lauterecken, wobei hier leider keine urkundliche Überlieferung vorhanden ist.

König Karl IV. von Luxemburg war es auch, der in den folgenden Jahren den Veldenzer Grafen mehrere neue Städte mit Kaiserslauterer Stadtrechten begabte:

1349: Obermoschel

1349: Odernheim

1349: Armsheim bei Alzey [nach anderen Quellen 1352]

Diese Stadtrechtsverleihungen blieben allerdings für die wirtschaftliche Entwicklung des Landstriches zunächst ohne größere sichtbare Auswirkungen.

Der bedeutendste unter den Grafen der jüngeren Linie war Georg I, der von 1298 – 1347, also fast 50 Jahre regierte.

Er stand bei drei deutschen Königen in hohem Ansehen: Für Albrecht von Habsburg stritt er noch in jugendlichem Alter in der Schlacht bei Göllheim gegen Adolf von Nassau. Mit Heinrich VII. von Luxemburg war er auch verwandtschaftlich eng verbunden. Nach dessen Tod stand er auf der Seite des Wittelsbachers Ludwigs des Bayern gegen dessen Rivalen, den Habsburger Friedrich den Schönen.

Wegen dieser Gefolgschaft gelang es ihm auch, größere Teile des ehemaligen Reichslandes von Kaiserslautern, nämlich die Ämter Deinsberg und Reichenbach, dauerhaft an sich zu bringen.

Die Reichsämter Wolfstein auf der Lauter und Kübelberg konnte er dagegen nur vorübergehend als Pfandbesitz erwerben. Zeitweise war er auch Landvogt im Speyergau und hatte damit Zugriff auf das gesamte noch verbliebene Reichsland in der Pfalz.

Er erwarb schließlich gegen Ende seines Lebens noch durch Kauf und Pfandschaft den halben Anteil an der Herrschaft Nohfelden mit der gleichnamigen Burg, nachdem bereits 1286 Wilhelm Bossel vom Stein die Burg Nohfelden Graf Heinrich I. zu Lehen aufgetragen hatte.

Trotz verschiedener Versuche, ein zusammenhängendes Territorium beiderseits des Glans zu schaffen, waren diese letztendlich nicht von Erfolg gekrönt.

Nach 1347 kam es unter den Söhnen und Enkeln Georgs I. öfters zu nutzungsrechtlichen Teilungen des Besitzes, die jedoch das Territorium rechtlich gesehen nicht dauerhaft auseinanderreißen konnten.

Bei einer Brüderteilung unter den Enkeln Georgs I. im Jahre 1387 wurde das gesamte damalige Veldenzer Territorium akribisch aufgelistet.

Der ältere der beiden Brüder, Heinrich III., erhielt das gesamte Remigiusland mit den Burgen Lichtenberg, Michelsburg, Pettersheim, der Stadt Kusel, ferner Stadt und Amt Lauterecken, die Reichspfandschaft Amt Deinsberg-Reichenbach, das lothringische Burglehen Schauenberg/ Schaumberg, die Pfandschaft Dillingen und den Kirchensatz zu Tiefenbach, zu Niederbrombach, Schiersfeld und Weinsheim. Dem jüngeren Bruder, Friedrich II., wurden zugeteilt: die Moschellandsburg, die Ämter Hohenöllen, Odenbach und Waldgrehweiler, das sogenannte "Ausamt" Meisenheim und einige verstreute Orte am Oberlauf des Glans und an der Nahe, nämlich Odernheim, Rehborn, Meddersheim und Niederhausen. Außerdem erhielt er die Rechte in Alsenz, den Anteil am Stolzenberger Tal, die Vogtei Winzenheim bei Kreuznach, Stadt und Burg Armsheim, den Hof zu Bechtheim, die Vogteien Essenheim, Abenheim und Mölsheim, sowie den Kirchensatz zu Obermoschel, Sitters und Uffhofen.

In gemeinsamem Besitz verblieben: Schloss und Amt Veldenz, Burg und Stadt Meisenheim, das Amt Baumholder, die veldenzischen Anteile an Nohfelden und Wolfersweiler, das Lehen zu Blieskastel mit einem Woog bei Niederwürzbach, das Luxemburger Burglehen, die Reichsburglehen zu Kaiserslautern und Neuwolfstein, das vom Bistum Speyer herrührende Burglehen auf der Kestenburg, ferner die Pfandschaften an den Schlössern Homburg, Hohenbrücken und Oberstein; schließlich noch die Pfandschaften an den Dörfern Waldmohr, Mimbach und Webenheim im Bliestal.

Seit 1396 befand sich dann der gesamte veldenzische Besitz wieder in einer Hand. Graf Friedrich III., der Urenkel Georgs I., vereinigte bis zu seinem Tode 1444 als letzter der jüngeren Veldenzer Linie wieder die gesamte Grafschaft.

Er war verheiratet mit Margaretha von Nassau und verwaltete die Grafschaft Veldenz fast 50 Jahre lang mit großem Geschick.

Durch Erwerb der Gerichte Alsenz, Roth und Rehborn, des Dorfes Sankt Julian und zahlreicher Güter im Glantal und in der Winterhauch verstand es Friedrich III. geschickt, sein Erbe zu mehren und zu arrondieren.

Er verheiratete 1409 seine einzige Tochter Anna von Veldenz mit dem Wittelsbacher Pfalzgrafen Stephan, einem Sohn des deutschen Königs Ruprecht I., zugleich Kurfürst von der Pfalz. Kaum ein Jahr verheiratet, erhielt Stephan 1410 seinerseits durch die große pfälzische Erbteilung unter anderem die kurz zuvor erworbenen Zweibrücker Gebiete zugeteilt. Er war der Stammvater der Wittelsbacher Linie Pfalz-Zweibrücken.

Pfalzgraf Stephan wurde von seinem Schwiegervater ab 1419 als Mitregent an der Regierung der Grafschaft Veldenz beteiligt und residierte in Meisenheim, der alten Veldenzstadt, wo er im Bereich der alten Veldenzer Burg ein neues Schloss, den sogen. Stephansstock errichtete. Auch er nannte sich nun Graf von Veldenz.

Als der alte Veldenzer, Friedrich III., 1444 hochbetagt starb, da erhielt sein Tochtermann Stephan ein umfangreiches Territorium im Westrich, das später als Herzogtum Pfalz-Zweibrücken bekannt wurde. Es umfasste außer den alten Veldenzer Territorien auch die frühere Grafschaft Zweibrücken. Hinzu kamen noch größere Ländereien auf dem Hunsrück mit Simmern als Zentrum, die bereits Friedrich III. von Veldenz im Jahr 1437 von seinem Vetter Johannes V., dem letzten Grafen von Sponheim, Johannes V., geerbt hatte. – Und die neuen Wittelsbacher Herren nannten sich selbstbewusst Pfalzgrafen bei Rhein, Herzöge in Bayern, Grafen von Veldenz und Sponheim und führten stolz den blauen Veldenzer Löwen an entscheidender Stelle in ihrem Wappen. Als Stephan 1459 in Meisenheim starb, übernahm sein Sohn Ludwig I, auch bekannt als Ludwig der Schwarze, die Herrschaft. Er erhielt bei der Erbteilung die Gebiete der früheren Grafschaften Zweibrücken und Veldenz und regierte über das Herzogtum zunächst ebenfalls von Meisenheim aus, bevor er die Residenz nach Zweibrücken verlegte. In Simmern, dem Zentrum der Sponheimer Besitzungen, regierte der Bruder Friedrich, der hier eine neue Nebenlinie begründete.

Als nun mit dem Aussterben der Veldenzer Grafen im Mannesstamm die Bischöfe von Verdun versuchten, ihre Lehen zurückzuerhalten, da scheiterte dieser Versuch kläglich.

Die veldenzische Herrschaft zwischen Nahe und Glan hatte sich in den letzen 100 Jahren ihres Bestehens dermaßen verfestigt, dass an eine Zurücknahme der Lehen nicht mehr zu denken war".

Ähnlich erging es auch den Mönchen vom Remigiusberg. Sie mussten immer wieder feststellen, dass ihre einstigen Schutzvögte sich im Remigiusland mehr und mehr als die Herren des Landes aufspielten und die Pröpste in ihren Rechten immer stärker zurückdrängten. Alle Proteste und Einsprüche des Mutterklosters in Reims fruchteten nichts.

Zwischen 1450 und 1550 hielt sich die Zweibrücker Herzogsfamilie öfters auf Burg Lichtenberg auf, das seit dem Spätmittelalter Sitz eines Amtes und einer Reihe von adeligen Burgmannen mit ihren Familien war.

Meisenheim blieb Verwaltungszentrum und wirtschaftlicher Mittelpunkt für das untere Glantal. Kusel entwickelte sich nach seiner Stadterhebung 1347 mehr und mehr zum wirtschaftlichen Zentrum der Veldenzer Besitzungen im alten Remigiusland und den zugehörigen Besitzungen um Baumholder und Wolfersweiler.

Auf die zweibrückische Herrschaft im Veldenzer Land soll hier nicht weiter eingegangen werden. Das wäre ein eigenes Kapitel.

Nur soviel. Ab 1523 trat Herzog Ludwig II. von Pfalz-Zweibrücken als einer der ersten linksrheinischen Fürsten offen für die Reformation ein. Der Schweizer Reformator Ulrich Zwingli und seine Begleiter erhielten 1529 auf dem Weg zum Marburger Religionsgespräch mit Luther freies Geleit in seinen Landen und waren auf dem Hin- und Rückweg Gäste auf Burg Lichtenberg. Im gesamten Herzogtum Zweibrücken wurde nun nach und nach die Reformation nach der Lehre Luthers eingeführt und natürlich wurden - getreu dem landeskirchlichen Prinzip "cuius regio, eius religio" - nun auch die ehemals veldenzischen Gebiete evangelisch.

Die Johanniter gaben 1531 ihre Komturei in Meisenheim gegen Entschädigung auf. Besonders Herzog Wolfgang, der heute als einer der tüchtigsten Regenten des Herzogtums Pfalz-Zweibrücken gilt, förderte die Ausbreitung der lutherischen Reformation in seinem Territorium. Die beiden in der ehemaligen Grafschaft gelegenen Klöster: die Zisterziensertabtei auf dem Disibodenberg bei Odernheim und die Benediktinerpropstei auf dem Remigiusberg wurden aufgehoben. Sankt Remigiusberg war bereits seit 1524 von Mönchen verlassen und 1555 wurde auch das Kloster Disibodenberg als letzte noch bestehende Abtei auf dem Gebiet der alten Veldenzer Grafschaft aufgehoben. Und auch die zwar auf wild- und rheingräflichem Territorium gelegene, aber unter Veldenzer Schirmvogtei stehende Benediktinerpropstei Offenbach am Glan wurde von den Zweibrücker Herzögen um 1558 aufgehoben, gegen den heftigen Widerstand des Mutterklosters St. Vinzenz in Metz.

Damals entstand auch das Kuriosum, dass das an der Mosel gelegene Amt Veldenz mitten im rein katholischen Trierer Raum als eine evangelische Enklave erstand, ein Zustand auf konfessionellem Gebiet, der bis heute andauert.


Die Wittelsbacher Nebenlinie:

Das Fürstentum Pfalz-Veldenz 1543 - 1694

Der Pfalz-Zweibrücker Herzog Wolfgang war der fünfte in der Linie der Wittelsbacher, die über die alte Grafschaft Veldenz regierten, der Ur-Urenkel von Stephan und Anna. Als sein Vater Ludwig II. an einem damals weit verbreiteten Übel in Fürstenkreisen, an der Trunksucht nämlich, im Jahre 1532 starb, war er gerade einmal 6 Jahre alt.

Der einzige noch lebende jüngere Bruder des Vaters, Pfalzgraf Ruprecht, übernahm nun die vormundschaftliche Regierung. Er war ursprünglich - wie es damals in Adelskreisen bei nachgeborenen Söhnen und Töchtern üblich war - für den geistlichen Stand bestimmt und hatte bereits in jungen Jahren Domherrenpfründen in Mainz und Straßburg inne. Wegen seiner stets schwachen Gesundheit wurde er von Spöttern auch Ruprecht der Kränkliche genannt. Dennoch hatte er auch als geistlicher Würdenträger nicht auf die adeligen Vorrechte seines Standes, etwa das Kriegshandwerk, verzichtet. So kämpfte er etwa 1529 im Heer des Kaisers gegen die in Ungarn eingedrungenen Türken.

Die Ruine Michelsburg

1526 übergab ihm sein Bruder gegen jährlich 207 Gulden "Amt und Flecken Lauterecken" und bewilligte ihm für die Instandsetzung des baufälligen Schlosses in Lauterecken 300 Gulden sofort und ferner jährlich 25 Gulden. Ruprecht wohnte von da an teils auf der Michelsburg auf dem Remigiusberg und teils in Lauterecken.


Schloss Lauterecken

Nach dem frühen Tod des Bruders begann Ruprecht ab 1532 als Vormund des jungen Herzogs Wolfgang tatkräftig mit der Verwaltung des Herzogtums und übersiedelte nach Zweibrücken. Er suchte sich eine Gemahlin, Ursula aus dem Geschlecht der Wild- und Rheingrafen, heiratete 1637 und zeugte mit ihr 3 Kinder, zwei Töchter und den Erbprinzen Georg Hans.

Ruprecht trieb auch die Reformation im Herzogtum tatkräftig voran, wobei der Zweibrücker Reformator Johannes Schwebel eine entscheidende Rolle spielte.

Obwohl er auf alle Herrschaftsrechte hatte verzichten müssen, wurden ihm zu seinem Unterhalt nicht nur die Michelsburg und die von den Reimser Mönchen verlassene Propstei Remigiusberg eingeräumt, sondern auch die Rechte und Einkünfte aus dem Amt Lauterecken und ab 1537 725 Gulden jährliche Rente aus den Unterämtern im Oberamt Lichtenberg.

1540 erwarb er pfandweise noch die bei Pirmasens gelegene Burg und Herrschaft Gräfenstein mit den Dörfern Merzalben, Rodalben, Clausen, Leimen, Steinbach, Riegelborn, Münchweiler und Kaltenbach hinzu. Auf Burg Gräfenstein nahm er zeitweise auch seinen Wohnsitz. Die Pfandschaft Gräfenstein musste allerdings 1570 von Ruprechts Erben wegen Einlösung wieder abgegeben werden.

Die Burgruine Gräfenstein

Offenbar verwaltete Pfalzgraf Ruprecht das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken zur vollen Zufriedenheit seines Neffen Wolfgang. Als dieser nämlich 1543 volljährig wurde, da vermachte er seinem Onkel Ruprecht, sozusagen als Anerkennung und Belohnung für seine guten Dienste als Vormund, im Oktober 1543 im Marburger Vertrag ein eigenes kleines Fürstentum, eine eigene Nebenlinie von Pfalz-Zweibrücken. In diesem Marburger Vertrag wurden ansehnliche Gebiete des Veldenzer Landes von Herzog Wolfgang an seinen Onkel, Pfalzgraf Ruprecht abgetreten, "weil Pfalzgraf Ruprecht seine Kinder versorgt sehen wollte", wie es im Vertrag steht. Das neue Fürstentum Pfalz-Veldenz - nach seinen wechselnden Residenzen auch Pfalz-Lauterecken und Pfalz-Lützelstein genannt - wurde aus dem Amt Lauterecken, sowie den Ämtern Deinsberg-Reichenbach und Veldenz an der Mosel gebildet. Und aus dem Oberamt Lichtenberg wurde noch der Bereich um den Remigiusberg und die Michelsburg, als sogenanntes „Haus Remigsberg“ mit den Dörfern Haschbach und Stegen und der ehemaligen Propstei auf dem Remigiusberg herausgeschnitten und dem neuen Fürstentum einverleibt.

Genau umrissen werden im Marburger Vertrag die Besitzungen Ruprechts im Veldenzer Land:

"Lauterecken, Schloß und Flecken, mit den Ortschaften Heinzenhausen, Lohnweiler, Wiesweiler und Berschweiler, ferner das Jettenbacher Gericht mit Jettenbach, Reichenbach, Kollweiler, Albersbach, Reichenbachstegen, Fockenberg, Limbach, Bettenhausen, Rehweiler, Matzenbach, Neunkirchen, Oberstaufenbach, Föckelberg, Mühlbach, Rutsweiler, Haschbach, Gimsbach, und Theisberg-Stegen, mit allen zugehörigen Höfen, Rechten, Gütern und Einkünften usw., das Haus Remigsberg mit Renten, Zinsen usw., wie sie vorher zum Haus Lichtenberg gehört hatten.

Dazu kam noch das Haus Veldenz samt dem Tale und zugehörigen Dörfern, nämlich Veldenz das Tal, Burgen, Gornhausen, Dusemont, Mülheim und Andel mit allen Zehnten, Renten, Bergrechten usw. als Lehen des Hochstiftes Verdun.

Dadurch wurde also 1543 die Nebenlinie Pfalz-Veldenz mit der Residenz in Lauterecken geschaffen – weitaus kleiner als die frühere Grafschaft Veldenz, aber ausreichend zur standesgemäßen Versorgung einer fürstlichen Familie.

Auch dieses Territorium bildete kein zusammenhängendes Gebiet. „Zwischen Lauterecken und Veldenz betrug die Entfernung einen guten Tagesritt, ebenso zwischen Lauterecken und Gräfenstein. Die Hoheitsgebiete mehrerer anderer Herren mussten durchritten werden, wenn der Landesherr und seine Beamten hin- und herreisten. Das war aber damals nichts außergewöhnliches, sondern bei den kleinen Territorialherren im alten Westrich durchaus der Normalzustand.

Was die innere Organisation des Territoriums betrifft, so wurde die zentrale Verwaltung in Lauterecken angesiedelt. Der dortige Amtmann war zugleich der Hofmeister des Landesherrn und ranghöchster Beamter. Die Amtmänner waren durchweg von Adel und wir finden in der knapp 150jährigen Geschichte des Fürstentums Pfalz-Veldenz darunter so klangvolle Namen aus dem Westricher Adelsregister wie Landschad von Steinach, Kratz von Scharfenstein, Blick von Lichtenberg, Kellenbach oder Steinkallenfels.

Pfalzgraf Ruprecht starb schon 1544, ein Jahr, nachdem er souveräner Landesfürst geworden war, im Alter von nur 40 Jahren auf Burg Gräfenstein und wurde neben seinem Bruder Ludwig II. in der Zweibrücker Alexanderkirche beigesetzt. Sein einziger Sohn und Erbe, Georg Hans, war damals gerade mal ein Jahr alt. Nun übernahm Herzog Wolfgang seinerseits die Vormundschaft über seinen unmündigen Vetter und führte diese 20 Jahre lang, nicht immer frei von Spannungen. Ganz im Sinne des pfalz-veldenzischen Hauses bemühte sich Wolfgang um die Erwerbung des eingezogenen Propsteivermögens auf dem Remigiusberg, das er 1550 in einem Kaufvertrag von Erzbischof Robert de Lenoncourt von Reims für 8500 rheinische Gulden erwerben konnte. Nachdem dieser Kauf auch durch Papst Julius genehmigt worden war, war die de facto schon längst aufgelöste Benediktinerpropstei Sankt Remigiusberg nun auch de jure erloschen und mit den Dörfern Haschbach und Stegen auch rechtlich der Pfalzgrafschaft Pfalz-Veldenz eingegliedert.

Der Sohn Ruprechts, Georg Hans, geboren 1543 auf Burg Gräfenstein und späterhin auch der „Jerrihans“ oder der „Ingenieurjörg“ genannt, war sicher der bedeutendste aus der Linie der Pfalz-Veldenzer Wittelsbacher.

1553 im Heidelberger Successionsvertrag wurden dem damals 10jährigen aus kurpfälzischem Besitz erb- und eigentümlich zahlreiche Besitzungen und Rechte übertragen. Als 1559 der Pfälzer Kurfürst Ottheinrich starb, trat der Erbfall ein. Georg Hans von Pfalz-Veldenz erbte:

Schloss, Stadt und Amt Lützelstein in den Nordvogesen (zusammen mit seinem Onkel, Herzog Wolfgang), ferner die kurpfälzische Hälfte der Gemeinschaft Guttenberg, nämlich die Dörfer Dörrenbach, Münchweiler, Ober- und Niederotterbach, Rechtenbach, Vollmersweiler, Kandel, Minfeld, Freckenfeld und Minderslachen.

Hinzu kam noch der kurpfälzische Anteil an Alsenz, der Weinzehnten zu Weißenburg und Kleeburg im Elsass, die Pfandschaften in Rockenhausen und Wolfstein und der Alzeyer Zehnten.

Als Georg Hans volljährig geworden war und im Oktober 1563 im Alter von 20 Jahren heiratete, da hatten ihm seine Verwandten eine, wie man heute sagt, „gute Partie“ ausgesucht. Er verheiratete sich nämlich mit Anna, der Tochter des mächtigen Schwedenkönigs Gustav Wasa, der so seine Beziehungen zum europäischen Kontinent und zum mächtigen Adelsgeschlecht der Wittelsbacher intensivieren wollte. Diese Heirat, für deren Vorbereitung Georg Hans eigens nach Schweden reiste, brachte ihm ein beträchtliches Vermögen ein, nämlich eine für die damalige Zeit ungeheuer große Mitgift von 108.000 Reichstalern oder 300.000 Gulden, „wie es sich für eine schwedische Königstochter geziemt“, wie es im Heiratsvertrag heißt.

Georg Hans von Pfalz-Veldenz wurde damit zu einem der wohlhabendsten Fürsten im deutschen Südwesten.

Mit einem Teil dieses Geldes kaufte Georg Hans 1566 von Pfalz-Zweibrücken dessen Rechte an der Grafschaft Lützelstein/ La Petite-Pierre in den Nordvogesen ab, die nun in seinen alleinigen Besitz überging. Sie umfasste 26 Ortschaften, war größer als die beiden Ämter Lauterecken und Veldenz zusammengenommen und wohl auch ertragreicher als diese. Das war wohl auch der Grund, warum Georg Hans, nachdem er in Lauterecken gegenüber dem „alten Schloss“, einer ehemaligen Wasserburg, den sogenannten „Neuen Bau“ ganz im damals modernen Renaissancestil errichtet hatte, im Jahre 1570 trotzdem in der für heutige Verhältnisse weltabgeschiedenen, hoch über den Vogesenwäldern gelegenen Burg Lützelstein seinen Wohnsitz nahm und von dort aus bis zu seinem Tode sein Fürstentum regierte. Noch heute findet sich in der dortigen Kirche sein Grabmal.

Bereits 1566 hatte er außerdem endgültig den halben Anteil an der zwischen Bergzabern und Weißenburg gelegenen Herrschaft Guttenberg mit 9 Ortschaften erworben. Verwaltungssitz dieses kleinen Amtes war Minfeld, heute Kreis Germersheim.

Als Pfalzgraf von Lützelstein ist der „Jerrihans“ noch heute im Elsass populär. In Lützelstein errichtete er ein weitläufiges Schloss im Stile der Renaissance, das heute noch zum Teil erhalten ist. Die später unter Ludwig XIV. zur Festung ausgebaute Stadt und Burg La Petite Pierre ist heute ein beliebter touristischer Anziehungspunkt und Sitz der Naturparkverwaltung Nördliche Vogesen.

Schloss Lützelstein

Eifrig bemühte sich Georg Hans um die Verbesserung der Hof-, Kirchen-, Schul- und Finanzorganisation seines kleinen Landes. Die Hebung von Handel und Gewerbe lag ihm am Herzen, Eisenschmelzen und Glashütten erfuhren seine Förderung. Durch die Aufnahme von aus Frankreich vertriebenen protestantischen Glaubensflüchtlingen, den Hugenotten, machte Georg Hans das bisher unbedeutende, jedoch strategisch sehr günstig gelegene Dörfchen Einartshausen bei Lützelstein innerhalb weniger Jahre zu einer bedeutenden Ansiedlung, die 1572 von Kaiser Maximilian II. zur Stadt erhoben wurde und seither den Namen "Pfalzburg" (Phalsbourg) führt. Ein zweites Nürnberg sollte hier nach dem Willen von Georg Hans entstehen.

In seiner Kanzlei in Lauterecken, später in Lützelstein, soll er, so ist überliefert, ein halbes Dutzend Schreiber beschäftigt haben, weil er mit Gott und der Welt korrespondierte. Und es wird gemunkelt, dass er 40 dickleibige Bände an Diktaten hinterlassen habe, die sich heute noch teilweise im Geheimen Hausarchiv der Wittelsbacher in München erhalten haben und noch ihrer Auswertung harren.

So korrespondierte er mit dem deutschen Kaiser in Wien, um ihn von der Notwendigkeit politischer und verwaltungstechnischer Reformen im Reichsregiment zu überzeugen. Mit dem Statthalter der Spanischen Niederlande, Alexander von Parma, war er in Unterhandlungen über ehrgeizige Kanalprojekte. Chronisten bescheinigen ihm eine "sprunghafte, stürmische Unstetigkeit seines Wesens" (Zink, 26), als "ein ruheloser, reich begabter Mann, der weit über die lokale Enge seiner pfälzischen Heimat hinaus gewirkt und Beachtung gefunden hat" (ebd.), wird er gewürdigt. Zink kommt zu folgendem Gesamturteil: "Trotz dieser Mängel und Irrtümer war Georg Hans unter den pfälzischen Fürsten, die in der alten Zeit über Land und Leute unserer Heimat zu gebieten hatten, zwar der wunderlichste, aber nach abgeschlossener Würdigung seines Lebenswerkes vielleicht der bedeutendste" (Zink, Chronik der Stadt Lauterecken, S. 26)

Zu den großen, jedoch seiner Zeit weit vorauseilenden Projekten des „Ingenieurjörgs“ gehörte auch das sogen.  Admiralswerk, um 1570 in Lauterecken entstanden, in dem er dem Kaiser und den Reichsfürsten auf einem Reichstag in Speyer die Erneuerung der Hanse und die Einrichtung einer Reichsflotte antrug und sich gleich selber in aller Bescheidenheit als Reichsadmiral vorschlug.

Er schmiedete außerdem Pläne, durch den Bau von Kanälen ein einheitliches Wasserstraßennetz im Stromgebiet des Rheins und seiner Nebenflüsse zu schaffen. Schelde, Maas und Rhein sollten durch Kanäle verbunden werden und so eine einzige schiffbare Wasserstraße entstehen; Pläne übrigens, die im 19. Jahrhundert durch den Bau des Rhein-Marne-Kanals teilweise verwirklicht wurden.

Auch entwickelte er Pläne von phantastischen Kriegsmaschinen, die an Leonardo da Vinci erinnern, etwa mit Pulver gefüllte und mit Eisenreifen verstärkte lederne Ballone sowie ein Feuerwerk aus mit giftigen Substanzen gefüllten Granaten, mit denen man ganze Städte erobern konnte. Er korrespondierte in dieser Sache mit den Königen von Frankreich und England, aber auch mit dem Prinzen von Oranien, dem Regenten der Niederlande. Man kann in diesem Fall von Glück sagen, dass er damals nur als Phantast belächelt wurde und keine potenten Geldgeber für seine Pläne fand. Insgesamt häufte er durch diese überspannten Ideen und Erfindungen immense Schulden auf. Diese zerstörten die solide finanzielle Substanz, die seine Frau ihm in die Ehe eingebracht hatte. Und als Georg Hans 1592 im Alter von nur 49 Jahren in seinem Schloss in Lützelstein starb, hinterließ er seiner Witwe und den Kindern einen Schuldenberg, an dem noch seine Enkel abzutragen hatten.

Die mit so großen Hoffnungen erbaute Stadt Pfalzburg musste Georg Hans zuletzt 1583 zur Schuldentilgung für 400.000 Gulden an den Herzog von Lothringen verkaufen. Von der von Georg Hans erbauten Stadt sind heute nur noch die Reste des am Zaberner Tor gelegenen Schlosses erhalten.

Schloss Phalsbourg

Das heutige Phalsbourg geht auf die von Vauban unter Ludwig XIV, erbaute Festung zurück. Als Ersatz für Pfalzburg erwarb Georg Hans die im Breuschtal in den Vogesen gelegene Herrschaft Stein (Ban de la Roche). Veräußert wurden auch das aus Geleitsrechten bestehende einträgliche Reichslehen der Grafen von Lützelstein.

Vor dem Reichskammergericht wurde mehrere Jahre lang ein Prozess mit der adeligen Familie von Menzingen verhandelt, bei der er sich hoch verschuldet hatte, ohne die Schulden zurückzuzahlen. Der älteste Sohn und Thronerbe Georg Gustav, geboren 1564 auf dem Remigiusberg, kehrte nach Lauterecken zurück, Lützelstein und Guttenberg fielen an die jüngeren Söhne von Georg Hans.

Georg Gustav verwaltete seine verarmtes Fürstentum so gut es ging und gab sich größte Mühe, die Finanzen des bankrotten Staates zu konsolidieren. Verheiratet war er in 2. Ehe mit Maria Elisabetha, Tochter des Herzogs Johannes I. von Pfalz-Zweibrücken.

Georg Gustav unterhielt gute Beziehungen zu seinem nahen Verwandten, dem Schwedenkönig Gustav Adolf, dem "Löwen aus Mitternacht", dessen schwedische Truppen im Dreißigjährigen Krieg eine entscheidende Rolle spielten. Zwei seiner Söhne dienten im Krieg als Offiziere in der schwedischen Armee und fielen noch bevor der Vater starb.

Anna, die Schwedenprinzessin und Witwe von Georg Hans, starb 1610 in ihrem Witwensitz Lauterecken und wurde in der Erbgruft auf dem Remigiusberg bestattet, ebenso wie ihr Sohn Georg Gustav, der 1634, mitten im 30jährigen Krieg, das Zeitliche segnete, nachdem er 1633 auf dem Remigiusberg sein Testament gemacht hatte.

Hier, auf dem Remigiusberg ruhen also Pfalzgraf Georg Gustav, drei Pfalzgräfinnen, darunter seine Mutter, die Schwedenprinzessin Anna und 12 weitere Familienangehörige. Kaiserliche, schwedische und französische Kriegsvölker beherrschten nun abwechselnd das Land und verwüsteten die einst blühende Grafschaft Pfalz-Veldenz. Die Bevölkerungsverluste waren dramatisch.

Das Schicksal der Pfalz-Veldenzer endete tragisch. Der letzte von ihnen, Georg Johanns Enkel Leopold Ludwig, verheiratete sich 1648, im Jahr des Westfälischen Friedens, mit Gräfin Agatha Christine von Hanau-Lichtenberg. Er bemühte sich redlich, das verwüstete und verödete Land wieder zu bevölkern und neu aufzubauen. 1671 gab es in Lauterecken wieder 33 Haushaltungen, die Beamten und den Hofstaat nicht mit gerechnet. Leopold Ludwig überlebte seine zahlreichen Kinder, seine Söhne starben auf Feldzügen oder, wie der Erbprinz Gustav Philipp, unter mysteriösen Umständen im Gefängnis von Lauterecken. Im 30jährigen Krieg und den nachfolgenden Raubkriegen des französischen "Sonnenkönigs" Ludwig XIV. verarmte das Fürstentum Pfalz-Veldenz vollkommen. Die Bevölkerung wurden durch Krieg, Pest und andere Seuchen erheblich dezimiert, Handel und Wandel kamen nahezu zum Erliegen.

Leopold Ludwig konnte zwar nach dem kinderlosen Tod seiner Onkel noch einmal die gesamte Grafschaft in einer Hand vereinigen, jedoch gelang es ihm nicht mehr, Pfalz-Veldenz aus dem Elend herauszuführen. Jahrzehntelange Teilungsstreitigkeiten und erdrückende Schuldenlasten verurteilten das Fürstentum zur politischen Bedeutungslosigkeit und Ohnmacht, aus der es sich nicht mehr erholen sollte.

Leopold Ludwig selbst starb im September 1694 im Alter von 70 Jahren vereinsamt in seinem Stadtpalais, dem Berghof in Straßburg, wohin sich der Hof geflüchtet hatte, fern von seinem Fürstentum, das im Zuge der Reunionskriege Ludwigs XIV. von französischen Truppen besetzt und verwüstet worden war.

Damit hörte das Fürstentum Pfalz-Veldenz im Jahre 1694 nach 150 jährigem Bestehen auf zu existieren. Es kam zu lang andauernden Erbstreitigkeiten zwischen den verschiedenen Wittelsbacher Linien. Im Erbstreit zwischen Kurpfalz und Pfalz-Zweibrücken behielt schließlich Kurpfalz die Oberhand, besetzte die Pfalz-Veldenzer Gebiete und errichtete ein neues Oberamt Lauterecken, das bis zur Französischen Revolution Bestand hatte. Dies war zugleich das Ende einer eigenständigen Veldenzer Herrschaft.

Und noch nicht einmal im Tod sollten die Pfalz-Veldenzer zur Ruhe kommen. In der Französischen Revolution wurde die Kirche auf dem Remigiusberg mit dem Veldenzer Erbbegräbnis von den Revolutionstruppen verwüstet, die Gruft erbrochen und die Gebeine der fürstlichen Toten wüst durcheinandergeworfen. Erst in unserer Zeit, genau gesagt im Jahre 2002, wurden sie in der Gruft auf würdige Art bestattet und ein Gedenkstein in der Kirche erinnert seitdem an dieses Fürstengeschlecht, das hier im Westrich seinen Lebensmittelpunkt hatte.

Dies ist, in knappen Worten, die Geschichte der Grafen von Veldenz, die über fünf Jahrhunderte die Geschichte unserer Heimat entscheidend mitgeprägt haben. Sie verdienen es sicher, dass man sich heute wieder verstärkt an sie erinnert.

Warum aber sollten nun wir heutigen Zeitgenossen uns an jene Geschlechter erinnern, die den Namen Veldenz durch die Jahrhunderte trugen?

Zum einen, weil sie sozusagen die Baumeister eines eigenständigen Kuseler Landes waren. Gehörte doch der größte Teil der Dörfer im heutigen Kreis Kusel zur Grafschaft Veldenz.

Und noch heute erinnern uns überall Spuren - die stolzen Reste der einstigen Veldenzer Feste Lichtenberg, die Ruinen der Michelsburg auf dem Remigiusberg oder der Burg Odenbach - an jene Zeiten, als die Veldenzer Herren des Kuseler Landes waren.

Und es ist nicht zuletzt das Städtchen Lauterecken im Kreis Kusel, in dem neben Meisenheim und Lützelstein/ La Petite Pierre im Elsass auch die meisten Erinnerungen an die Veldenzer Grafen lebendig geblieben sind. Nicht nur, dass sich Lauterecken stolz als die "Veldenzstadt" bezeichnet und das Gymnasium sich mit dem Titel "Veldenz-Gymnasium" schmückt. Mit den Resten des alten Schlosses ( mit dem Veldenzturm) und des "Neuen Baues" (Renaissanceportal) hat Lauterecken auch noch beachtliche sichtbare Spuren seiner Veldenzer Vergangenheit aufzuweisen.

Vieles, was wir heute touristisch vermarkten, geht auf die Veldenzer zurück. Es ist gerade auch der Remigiusberg mit seiner Michelsburg und den Resten der Propsteikirche, mit dem herrlichen Fernblick, den man von dort oben geniest, der es verdient, als Erinnerungsstätte dieses uralten Grafengeschlechtes wie auch als landschaftlicher Glanzpunkt unserer Tage wieder verstärkt ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken.

Zudem ist es gerade die dritte, die Wittelsbacher Linie, das Fürstentum Pfalz-Veldenz mit seinen weit auseinanderliegenden Teilgebieten an Glan und Lauter, an der Mosel, in der Südpfalz, im nördlichen Elsass und in Lothringen, die als ein frühes gelungenes Beispiel dafür gelten kann, wie ein über mehrere Regionen verteiltes Staatsgebilde trotzdem ein einheitliches Wirgefühl entwickeln konnte. Denn noch heute fühlen sich die Bewohner von Phalsbourg und La Petite Pierre, von Lauterecken an Glan und Lauter und Veldenz an der Mosel durchaus durch ihre gemeinsame geschichtliche Vergangenheit zu Zeiten des "Jerrihans" und der Schwedenprinzessin Anna freundschaftlich verbunden. Das kann für uns heute im Zeichen grenzüberschreitender Zusammenarbeit und eines Europas der Regionen durchaus ein Modell sein, dem man, nicht nur in touristischer Hinsicht, nachfolgen könnte. Es kann uns auch zeigen, dass regionale Entfernungen bei Partnerschaften keine entscheidende Rolle spielen müssen.

Und nicht zuletzt ist es jener Renaissancemensch Georg Hans, ein genialer Denker und Pläneschmied, der seiner Zeit weit voraus war, sicherlich wert, dass man hier in der Westpfalz, in Lauterecken und auf dem Remigiusberg, wo die Wurzeln seines Geschlechts liegen, sich seiner erinnert. Sozusagen als Bindeglied zwischen den Zeiten und Völkern.

Liste der regierenden Veldenzer Grafen:

Erste oder ältere Linie (Emichonen):

Gerlach I         1112 – 1146      oo Cäcilie von Thüringen

Gerlach II        1146 – 1189

Gerlach III       1189 – 1214

Gerlach IV      1220 – 1240    oo Beatrix Wildgräfin

Gerlach V       1254 – 1259    oo Elisabeth von Zweibrücken

                       1259 – 1270 Graf Heinrich II. von Zweibrücken als

   Vormund  seiner Enkelin, der Veldenzer Erbtochter Agnes

Zweite oder jüngere Linie (Geroldsecker):

Heinrich I            1270 – 1298 oo Agnes von Veldenz

Georg I               1298 – 1347       oo Agnes von Leiningen

Heinrich II            1347 – 1378      oo Agnes von Sponheim-Kreuznach

Heinrich III            1378 – 1389     oo Loretta von Sponheim-Starkenburg

Heinrich IV           1389 - 1393      oo Elsa von Katzenelnbogen

Friedrich III           1393 – 1444     oo Margaretha von Nassau-Saarbrücken

Ab 1419 bzw. 1444 regieren dann Veldenzer Grafen aus dem Geschlecht der Wittelsbacher:

Stephan               1410 – 1459     oo Anna, Gräfin von Veldenz

Ludwig I, gen.

der Schwarze    1459 – 1489      oo Johanna von Croy

Alexander           1489 – 1514       oo Margarethe, Gräfin von Hohenlohe

Ludwig II             1514 – 1532       oo Elisabetha, Landgräfin von Hessen

                           1532 - 1543 Vormundschaft des Onkels, Ruprecht des

                           Veldenzers über den minderjährigen Wolfgang

Wolfgang            1543 – 1569        oo Anna von Hessen


1544 Gründung der Wittelsbacher Nebenlinie Pfalz-Veldenz

Ruprecht,

gen. der Veldenzer    (1532) – 1544    oo Ursula,                                                       Wild- und Rheingräfin von Daun-Kyrburg

1544 - 1563 Vormundschaft von Herzog Wolfgang von Pfalz-Zweibrücken über den minderjährigen Georg Hans I

Georg Hans I,

gen. „Jerrihans“     1563 – 1592    oo Anna Maria, Tochter von König Gustav Wasa von Schweden

Georg Gustav     1592 – 1634  oo (1. Ehe) Elisabetha von Württemberg

                                        oo (2.Ehe) Maria Elisabetha von Pfalz- Zweibrücken

Leopold Ludwig 1634 – 1694 oo Agatha Christine von Hanau-Lichtenberg

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"Das Schlösslin Remigsperg ist gar ein eng klein Berghauß"

Beiträge zur Geschichte der Michelsburg auf dem Remigiusberg

von Dieter Zenglein

Dort, wo der Glan zwischen Theisbergstegen und Altenglan das Pfälzer Bergland durchschneidet, ist sein Lauf von stärker hervortretenden Erhebungen flankiert. Im Osten ragt breit hingelagert einer der höchsten Berge des Kreisgebietes, der 562 m hohe Potzberg auf. Im Westen erhebt sich der zum Glantal und zum Rödelsbach steil abfallende, nach Westen zu aber abgeflachte Melaphyrrücken des Remigiusberges, dessen Flanken heute von Hartsteinbrüchen aufgerissen sind.

Die Ruinen der Michelsburg finden sich auf diesem zwischen den Gemeinden Haschbach und Theisbergstegen gelegenen langgestreckten Bergmassiv in 368 m Höhe über Meereshöhe, in unmittelbarer Nachbarschaft zur westlich anschließenden ehemaligen Propstei Sankt Remigiusberg des Reimser Benediktinerklosters Saint Remi, mit der stets eine enge Verbindung bestand. Der Name der Flur „Am Alten Schloss“ erinnert bis heute an unsere Burg. Und auch die unmittelbar östlich angrenzende Flur „In der Wolfskaut“ ist eine Reminiszenz an die alte Michelsburg, hatten hier doch die früheren Burgbewohner eine Fallgrube für Wölfe angelegt, die sicher in harten Wintern öfters einmal die einsam gelegene Burg heimsuchten.

Die Michelsburg ist eine Abschnittsburg, die auf drei Seiten von steilen Hängen begrenzt wird und sich über dem anstehenden Fels an der höchsten Stelle des Bergsporns erhebt. Im Osten und Norden wird sie von zwei kleineren Halsgräben gesichert, die Südseite wird durch die natürliche Steilheit des Geländes geschützt. Heute haben sich nur noch die nach Süden gerichtete ehemalige Palaswand mit ihren Fensternischen, sowie die nach Osten gewendete Schildmauer und Reste der die Nordseite absichernden Wehrmauer erhalten. Über die Baugeschichte wird später zu handeln sein.

 Die Vorläuferburg von 1127 und die frühen Erwähnungen.

Der genaue Zeitpunkt der Erbauung der Michelsburg ist unbekannt. Ein Vorgängerbau, allerdings wohl am Platz des späteren Klosters, wird 1127 in der Bestätigungsurkunde der Benediktinerpropstei Sankt Remigiusberg durch Erzbischof Adalbert I. von Mainz genannt – seine genaue Lage und Größe ist jedoch unbekannt. Diese Burg meint der kurpfälzische Geschichtsschreiber Johann Goswin Widder, wenn er 1788 in seiner „Geographischen Beschreibung der Kur-Pfalz“, Band IV, irrtümlich schreibt: „Auf dem St. Remigsberg finden sich auch noch Überbleibsel der alten St. Michelsburg, deren schon im Jahre 1127 als einer Vestung gedacht wird“.

Aus dieser Urkunde vom 8. Oktober 1127 erfahren wir auch die näheren Umstände der Klostergründung. Damals, so heißt es, hätten räuberische Niederadelige aus der Umgegend auf jener Bergkuppe, die das Land zwischen Kuselbach und Glan weithin beherrscht und heute den Namen Remigiusberg trägt, eine Burg, wahrscheinlich eine hölzerne, palisadenbewehrte Turmburg, errichtet. In der Urkunde wird sie „munitio“ (Befestigung) und „castrum“ genannt. Dabei hätten sich die Eindringlinge nicht im geringsten um die Eigentumsrechte der Reimser Benediktinermönche an diesem Land geschert. Sie sollen auf jenem Höhenrücken, geschützt durch die Höhenlage und die Befestigungen ihrer Burg, "das schmähliche Faustrecht der Strauch- und Raubritter" ausgeübt haben (Remling) und vor allem die schutzlosen Güter des fernen Klosters beraubt haben. Eine solche widerrechtlich erbaute Burg auf Klosterbesitz war für die Reimser Mönche auf die Dauer nicht hinnehmbar, bedeutete sie doch eine ständige Quelle der Gefahr und der Unsicherheit für die klösterliche Grundherrschaft, die damals wohl noch in Kusel in einem Klosterhof ihr Zentrum hatte. So griffen die Mönche zu einem außergewöhnlichen Mittel der Gegenwehr: Sie kauften den Eindringlingen ihre Burg für schweres Geld ab und ließen sie niederreißen (destructo castro). An der Stelle der Räuberhöhle (spelunca et firmamentum latronum) erbauten sie eine Kirche und ein kleines Kloster, um, wie Remling es ausdrückt, "da, wo Räuberei im Schwunge war, die Geheimnisse des Herrn zu feiern und wo ein Versteck der Diebe gewesen, den frommen Gläubigen und christlichen Armen eine Zufluchtsstätte zu eröffnen". An der Südseite der Kirche erbaute man Wohnungen für den Propst und eine kleine Anzahl Benediktinermönche, wohl kaum jemals mehr als sechs Personen.

Die in der Urkunde erwähnten "Eindringlinge" waren vermutlich Vasallen eines der benachbarten Gaugrafen oder gar solche des Reimser Klosters selbst, die glaubten, hier den ungeschützten Klosterbesitz des fernen Mutterklosters in der Champagne ungestraft ausplündern zu können.

Nun hat sich um diese Propsteigründung eine legendenhafte, nichtsdestoweniger sicher auf einem wahren Kern beruhende, fromme Sage entwickelt, die uns Remling überliefert hat:

Danach habe "diese Umwandlung des Raubschlosses in ein Gotteshaus und der fromme Eifer der dortigen Benediktiner für die Ehre Gottes und das Heil der Seelen", den ehemaligen Anführer der Räuber, einen gewissen Albertus, so sehr erschüttert, dass er von Reue wegen seiner früheren Freveltaten ergriffen wurde und "bußfertig das Kleid des heiligen Benedikt anzog“, also Mönch wurde. Der neu gegründeten Propstei auf dem Remigiusberg aber habe er reichen Besitz geschenkt, nämlich 6 Mansen (etwa 200 Morgen) Felder zu Bärweiler und "Burbur" (Buborn). Zumindest das Klostergut in Buborn ist noch im Besitz der Propstei Sankt Remigiusberg nachweisbar bis zu deren Auflösung in der Reformation.

Unsere Michelsburg selbst begegnet erstmals im Jahre 1260 und zwar als „castrum ligneum in monte S. Remigii“, als hölzerne Burg also, bzw. Burg aus Holz und Fachwerk – allerdings noch ohne eigenen Namen.

Von ähnlicher Tragweite, wenn auch in geringeren Dimensionen als jener Ankauf der „Räuberburg“ um 1125 war dieses Ereignis rund 135 Jahre später, im Jahre 1260, das die Unabhängigkeit der Mönchsgemeinschaft auf dem Remigiusberg nachhaltig beeinträchtigte.

1259 war der letzte der alten Veldenzer Grafen aus dem Geschlecht der Emichonen, Gerlach V., gestorben ohne männliche Nachkommen zu hinterlassen. Die einzige Tochter Gerlachs, Agnes, war zu diesem Zeitpunkt erst drei Jahre alt. Sie war die Universalerbin der Grafschaft Veldenz. Nun kam es, wie häufig in solchen Fällen, zu massiven Vormundschafts- und Erbstreitigkeiten zwischen den nahen Verwandten. So erhoben die Wildgrafen von Kyrburg und Dhaun Ansprüche auf die Veldenzer Grafschaft und damit auch auf die einträgliche Schutzvogtei im Remigiusland. Um eine gewaltsame Durchsetzung der wildgräflichen Ansprüche zu verhindern, sah sich der Großvater und Vormund der jungen Erbgräfin, Graf Heinrich II. von Zweibrücken, genannt „der Streitbare“, als Verwalter der Veldenzer Güter genötigt, das Remigiusland und das Kloster dadurch zu schützen, dass er unmittelbar neben der Propstei auf dem Remigiusberg eben jene "hölzerne Burg“ erbaute.

Franz Xaver Remling beschreibt diesen Vorgang 1856 wie folgt: „Graf Heinrich von Zweibrücken geriet, nachdem sein Eidam … das Zeitliche gesegnet hatte, als Großvater und Vormund der dreijährigen Agnes, namentlich wegen des Besitzes der Burg Lichtenberg, in Fehde mit den Großoheimen der jungen Gräfin, den Wildgrafen und Gebrüdern Emich von Kyrburg und Gottfried von Dhaun. Heinrich erbaute deshalb ein hölzernes Schloss auf dem Sankt Remigiberge und setzte hiedurch die dortige Probstei großen Gefahren aus“.

Die Mönche sahen sich deswegen einer großen Bedrängnis ausgesetzt und der Abt des Mutterklosters, Odo von Saint Remi, erhob dagegen Klage. Graf Heinrich von Zweibrücken erklärte daraufhin nach bewährter Methode in einer Urkunde vom Juli 1260 gegenüber Abt und Konvent von Saint Remi, "daß dieses Schloss nur zum Schutze des Sankt Remigilandes gegen die List und Anfälle seiner Feinde errichtet wurde und nur während der Fehde mit den Wildgrafen gebraucht, nach Beilegung derselben aber wieder abgerissen werden sollte“ (Remling). Dabei gab Heinrich das Versprechen, „daß, wenn durch ihn oder seine Leute etwas an der Probstei beschädigt werden sollte, er den Schaden auf eigene Kosten ersetzen und die Beschädiger des Gotteshauses also züchtigen würde, daß der heilige Remigius stets sein gnädiger Beschützer verbleiben dürfte" (ebenda). Auch hier wurde – ähnlich wie 1214 bei Burg Lichtenberg - der versprochene Abriss der Burg nie durchgeführt. In den folgenden Jahrzehnten wurde die Anlage vielmehr durch die Veldenzer Grafen der jüngeren Linie Hohengeroldseck durch einen steinernen Bau ersetzt und massiv ausgebaut.

In den alten Urkunden des 14. und 15. Jahrhunderts ist übrigens immer nur von der Sankt Michelsburg die Rede: eindeutig wird hier also der heilige Erzengel Michael als Namenspatron benannt.

Eine erste namentliche Erwähnung der Burg findet sich 1387 in der sogenannten „Brüderteilung“, in der die Veldenzer Grafen Heinrich III. und Friedrich II. das Land unter sich teilten. Heinrich III. erhielt dabei u.a.: „Lichtenberg die Burg oben und nyden, …mit allen yre Zugehorunge, nemlichen Sante Remigeslant … und ouch Sente Michaelsburg die Veste, Pedersheim die Burg, Cusscheln die Stat“ und anderes mehr. Allerdings stand Friedrich ein Viertel an den genannten Burgen Lichtenberg, Pettersheim, Lauterecken und an der Michelsburg zu.

1401 heißt es „Sant Michelsberg die Veste“ und 1446 „Sant Michelsburg, die Slosse, die die Graven vonn Veldenz da gebuwet und gemacht han“, usf.

Eine weit größere und mächtigere Michelsburg gibt es übrigens auch in Südtirol, bei Sankt Lorenz, im westlichen Pustertal. Michaelskapellen finden sich im gesamten deutschen Sprachraum recht häufig. In der Pfalz etwa auf dem Michelsberg bei Bad Dürkheim und auf dem Kirchberg oder Michelsberg bei Deidesheim.

 Die Michaelskapelle auf dem Remigiusberg

Es wird in der Forschung vermutet, dass eine in oder bei der Burg gelegene Michaelskapelle ihren Namen auf die Burg übertragen hat. So schreibt schon 1856 der Klosterchronist Remling: „Die östlicher [vom Kloster her gesehen] gelegenen … Trümmer einer alten Burg, sind die alten Überreste der dort gestandenen St. Michels-Burg, welche eine diesem Erzengel gewidmete Capelle in ihren festen Ringmauern umschlossen hatte“. Eine solche Michaelskapelle wird 1258 und 1340 in den Urkunden genannt, ihre genaue Lage bleibt aber unklar. 1258 erfahren wir erstmals von ihr in einer testamentarischen Urkunde über ein Jahrgedächtnis, das Graf Gerlach V. für sein, seiner Ehefrau Elisabeth und ihrer Vorfahren Seelenheil in einem Vertrag mit dem Kloster Wörschweiler bei Homburg stiftete. In dem umfangreichen Vertrag wird vereinbart, dass, neben vielem anderen, folgendes Legat erfüllt werden solle: „Die Kirche auf dem Sankt Remigiusberge soll von Werschweiler jährlich je 20 Malter Korn und ebensoviel Hafer bekommen, wofür sie in der Sankt Michaelskapelle auf dem Berge daselbst für die Aussteller und ihre Vorfahren eine Messe lesen und die Ampel in dieser Kapelle beleuchten soll“ (Neubauer, Regesten des Klosters Werschweiler, 1921, Nr. 187). In der lateinischen Urkunde lautet die Stelle: „Item statuimus, ut prefatum monasterium de Vernesvillerio de bonis supra dictus ecclesie montis S. Remigii, Mogunt. Dioecese viginti maltra siliginis et viginti maldra avene precise singulis annis ad mensuram, que dari solvet in villis de Ovinbach et Osternachus fideliter persolvat, et de eadem annona unus sacerdos monachus dicti montis S. Remigii singulis diebus in capella S. Michaelis que in dicto monte sita est pro nobis et predecessoribus nostris parente perpetuo missam celebret et etiam dicta annona dicti monachis S. Remigii in monte assignata, lampas in dicta capella perpetuo accendatur. Que si monachi dicti montis facere neglexerint, conventus de Warnevillerio potestatum habeat a nobis iam dictam annonam retinende, et in usus pauperum secundum quod melius viderint expedire, distribuendi” (Acta Academiae Palatina 1770, S. 295). Das vorgenannte Kloster Wörschweiler war also verpflichtet, aus den genannten Abgaben dem Kloster Sankt Remigiusberg in der Diözese Mainz 20 Malter Korn und 20 Malter Hafer nach den festgelegten Jahresgefällen in den Orten Ohmbach und Niederkirchen im Ostertal (Osterna) zu zahlen. Und aus denselben Jahresgaben soll ein von den Mönchen des Klosters Remigiusberg bezahlter Priester an bestimmten Tagen „in der Kapelle des Sankt Michael, die auf diesem Berge steht, für uns und unsere Vorfahren gehorsam und dauerhaft eine Messe feiern und auch aus den bezeichneten Jahresgefällen für das genannte, auf dem Berg angesiedelte Kloster dauerhaft in besagter Kapelle eine Lampe anzünden“. Im Falle, dass die Remigiusberger Mönche ihren vertraglichen Pflichten nicht nachkommen sollten, hat der Konvent des Klosters Wörschweiler das Recht, die Fruchtgefälle einzubehalten und an die Armen zu verteilen. Hier wurde also ein „ewiges Licht“ vor dem Michaelsaltar gestiftet, eine damals gängige Praxis der Vorsorge für den Seelenfrieden. (vgl. Kopialbuch des Klosters Remigiusberg, LA Speyer, Best. F I, Nr. 49a, fol. 151).

Im September des Jahres 1343 wird dieses Legat erneut bestätigt und präzisiert. Propst Guido de Neufville („de Nova Villa“) von Sankt Remigiusberg und sein Konvent beurkunden, „dass sie gemäß einer testamentarischen Bestimmung Graf Gerlachs zu Veldenz selig gerichtlich angehalten worden sind, für eine ewige Messe in der Sankt Michaelskapelle auf dem Sankt Remigiusberg alle Jahre zu Michaeli 20 Malter Korn und ebensoviel Hafer in dem zu Ostern und Ovenbach [d.i. Niederkirchen i. O. und Ohmbach] gangbaren Maße an den Kaplan zu reichen, welcher jeweils vom Propst auf dem Sankt Remigiusberg mit Wissen des Grafen zu Veldenz als des Kollators die Investitur auf die genannte Messpfründe erhalten haben wird. Hiegegen ist der Kaplan gehalten, das Öl für die Ampel in der Sankt Michaelskapelle und das Wachs, ‚so da gehorig ist zu der Fronmessen‘, zu stellen“. (Glasschröder, Urkunden zur pfälzischen Kirchengeschichte im Mittelalter, Nr. 607; dort mit falschem Datum 1363). Darüber hinaus habe das Kloster gegenüber dem jeweiligen Kaplan keine Verpflichtungen.

Michaelskapelle und Michaelsaltar blieben bis in die Reformationszeit erhalten. Laut einer Urkunde vom 23. Juni 1494, ausgestellt in Meisenheim, übergibt Herzog Alexander von Pfalz-Zweibrücken in der Nachfolge der Veldenzer Grafen die Sankt Michaelskapelle mit dem Michaelsaltar auf dem Remigiusberge dem Propst Johannes Peuchet von Sankt Remigiusberg und dessen Konvent mit der Auflage, wöchentlich die beiden hierzu gestifteten Messen zu lesen: „Als Sanct Michels Capelle und der Altare darinn uff Sant Remigiusberg unss von unsser Graffschafft zu Veldentz wegen ex jure patronatus zusteet, zu vergifften und präsenteren, dermassen unser Vorfahrer, Graffe zu Veldentz als Stifter vyle Jahre … dem Allmechtigen zu Lobe, zu ewiger Gedächtnuss vor verschidener und nachkommender Graven zu Veldentz, unsser und aller unser Nacherben Seelenheyle uffgericht und fundirt … demnach auch so dick und wanne das Noit gewesen, dergestalt von ye eyme zu dem andern gegiffte und verlyhen“. Auch habe der Propst von Remigiusberg „Rente und Gülte, daruff die Capellanye und Altäre funderet und begründet, nemlich viertzig Malter beeder Frucht, Korn und Habern, alle jährlichs … von synen Spicher eyme Cappellane, Besitzer des Altars, gehandreichet und bezahlet“. Nun habe Propst Peuchet den Herzog gebeten, dass hinfort der Remigiusberger Konvent die Kollatur dieser Kapelle übernehmen dürfe, „dass wir von unser Collacien und Giffte absteen und ihme und sinen Convents Brüdern willigen und gönnen, soliche Messe, der dann ewiglich allwegen zur Wochen zwo gelesen werden sollent, zu verdienen“. Herzog Alexander stimmt der Bitte von Propst und Konvent zu, mit der Maßgabe „dass sie unversumet und unabbruchlich vor sich und ihre Nachkommen soliche Messe tun“. Es wird in der Urkunde ausdrücklich erwähnt, dass die Kapellenpfründe seit alters her im Besitz der Veldenzer Grafen war. Sie hätten bisher immer Mönche oder Weltpriester eingesetzt, die den Kapellendienst versahen, zuletzt den Priester Matthias von Eßweiler (vgl. Remling, Anhang Nr. 21).

Damals, 1494, treten die Veldenzer Grafen, bzw. ihre Erben, die Pfalz-Zweibrücker aus dem Hause Wittelsbach, also ihr Kollaturrecht an der Michaelskapelle an die Mönche der Propstei ab, die sich verpflichten, „dass sie immer und zu ewigen Tagen … in der Wochen zwo Messen in der Capelle uff Sant Michels Altare halten“ wollen. Auch sollen die Mönche „Gott dem Allmechtigen und uns verpflichtet syn, … die Capelle und Altars Gezierde, es sy mit Beluchtung oder andern, (so) zur Notthurfft dem Ambt der heiligen Messen zusteet“, auszustatten. Dafür sollen der Propst von Sankt Remigiusberg und sein Konvent hinfort von der Lieferung der 40 Malter „beeder Frucht, Korn und Habern“ an den Kaplan der Michaelskapelle befreit sein.

Zur größeren Sicherheit befiehlt Pfalzgraf Alexander, dass sein Amtmann zu Lichtenberg „ein flyssiges Uffsehen haben solle, dass die Messen wochentlich gescheen“.

Die von Remling in der Überschrift zur Urkunde getroffene Aussage „die Verleihung des St. Michaelsaltares auf dem Schlosse bei St. Remigiberg“ ist irreführend, weil sie allzu sehr dazu verleitet, die Lage der Michaelskapelle in der Burg anzunehmen. Der Text beginnt aber im Original mit folgendem Wortlaut: „Alss Sanct Michels Capelle und der Altare darinn uff Sant Remigiusberg unss von unsser Graffschafft zu Veldentz wegen ex jure patronatus zusteet“. Tatsächlich ist in der Urkunde mit keinem Wort davon die Rede, dass diese Kapelle in der Michelsburg stand; es heißt vielmehr nur „uff Sant Remigiusberg“.

So bleibt es nach Auswertung aller urkundlichen Belege nach wie vor unklar, wo genau die Michaelskapelle auf dem Remigiusberg stand. Nach der neu aufgefundenen Schilderung der Michelsburg von 1586 durch Isaak Schwartz darf allerdings mit Recht bezweifelt werden, ob auf dem kleinen, engen Burgareal Platz für eine Burgkapelle war. Von dem Berichterstatter, der das Gebäude recht genau schildert, wird eine Burgkapelle jedenfalls mit keinem Wort erwähnt.

Und doch gibt es einen möglichen Anhaltspunkt für die Lage der Michaelskapelle innerhalb der Burg, wenn man nämlich die Bemerkung von Schwartz, dass auf dem „Plätzlin“ zwischen Palas und Schildmauer früher einmal „ain Gebäwe gestanden“, dahingehend interpretiert, dass dies die 1494 letztmals erwähnte Michaelskapelle war. Diese wäre dann wohl im Verlaufe der Reformation aufgegeben worden und 1586 bereits vollständig in Vergessenheit geraten.

Vieles spricht allerdings eher für einen Standort der Michaelskapelle auf dem kleinen Plateau zwischen Kloster und Burg, das heute durch den Steinbruch des 19. Jahrhunderts größtenteils abgegraben ist. Davon aber später mehr.

 Die Michelsburg als Kurpfälzer Lehen

Besitzrechtlich war die Michelsburg ein Mannlehen, seit 1398 nachweislich ein Erblehen, das die Grafen von Veldenz von den Kurfürsten von der Pfalz empfingen, denen sie dafür den Lehenseid leisten mussten.

In einer undatierten Urkunde, die zwischen den Jahren 1387 und 1390 ausgestellt wurde, bekennt Graf Friedrich III. von Veldenz, Sohn Heinrichs III., durch Kurfürst Ruprecht I. von der Pfalz folgende Teile der Grafschaft als Mannlehen empfangen zu haben. Genannt werden in der Urkunde neben dem Remigiusland noch gesondert „die Burg Liechtenberg, die Stadt Cussel und die Schlösser Peddersheym und Sant Michelsberg, die unsere Eltern [d. i. Vorfahren] da gebaut und gemacht haben“ (Pöhlmann, Regesten, a.a.O., Nr. 12). Eine nächste Erwähnung erfolgt 1398, wiederum eine Bestätigungsurkunde für Friedrich III. durch Kurfürst Ruprecht I., wobei hier von der „Feste Sant Michelsberg“ als von einem Erblehen die Rede ist (ebd., Nr. 15).

1436 ist in einer Urkunde Graf Friedrichs III. von Veldenz erstmals von der Burg als „Sant Remigiusburg“ die Rede. Am 27. Dezember dieses Jahres beurkunden der Schwiegersohn Pfalzgraf Stephan und seine Frau Anna von Veldenz, dass ihnen Friedrich III. zahlreiche Burgen und Rechte abgetreten habe, darunter Meisenheim, Lauterecken u. a. Er behält sich aber die Stadt Kusel, sowie die Burgen und Schlösser Lichtenberg, Veldenz, Pettersheim, Nohfelden und „Sant Remigiusburg“ mit Zubehör vor. „Wird er dort geschädigt oder beirrt, sollen die Eheleute dem wehren, als ob es sie selbst anginge“ (Johannes Mötsch Regesten des Archivs der Grafen von Sponheim 1065 – 1437, Teil 4 1990; Nr. 4685).  

Zwei weitere Bestätigungen erfolgten in den Jahren 1437 und 1443, und zwar 1437 durch den Vormund, den Pfalzgrafen Otto I. von Mosbach, bzw. 1443 durch den nun volljährigen Kurfürsten Ludwig IV. von der Pfalz selbst. Lehensnehmer ist jeweils Graf Friedrich III. von Veldenz, der letzte männliche Veldenzer. In der Urkunde von 1443 wird noch einmal der Umfang des Lehens zusammengefasst: „die Burg Liechtenburg, die Stadt Cuscheln, die Schlösser Peddersheym und Sant Michelsburg, die seine Eltern gebaut und gemacht“ hatten, ferner „das Sant Remigii Land“. (vgl. Pöhlmann Regesten, a.a.O., Nr. 17, Nr. 18). So blieb es, bis 1444 mit dem Tod Friedrichs III. die Veldenzer im Mannesstamm erloschen.

Die Burg blieb auch weiterhin Kurpfälzisches Lehen und auch die Erben der Veldenzer Grafen, die Herzöge von Pfalz-Zweibrücken, mussten für das Remigiusland mit seinen Burgen und der Stadt Kusel der Kurpfalz den Lehenseid leisten.

Am 27. Juni 1446 bekundet der Pfälzer Kurfürst Ludwig IV. in Alzey, dass die Brüder und Pfalzgrafen Friedrich von Simmern und Ludwig I. erbrechtliche Ansprüche auf diejenigen Besitzungen erhoben hätten, die ihr Großvater mütterlicherseits, der verstorbene Graf Friedrich III. von Veldenz, von der Pfalz zu Lehen trug, nämlich Burg Lichtenberg, die Stadt Kusel, das zugehörige Remigiusland und die beiden von den Veldenzer Grafen erbauten Schlösser Pettersheim und „Sant Michelsburg“. Die genannten Besitzungen seien aber, nach Ansicht des Kurfürsten „ledige und an ihn heimgefallene Lehen. Als solche habe er sie den beiden Vettern verliehen und diese haben ihm den Lehenseid geleistet“ (Dolch/ Münch. Urkundenbuch der Stadt Kaiserslautern, Teil II., Nr. 629). Nach Ludwigs IV. Tod im Jahr 1449 mit 25 Jahren wurde dessen Bruder Friedrich I. zunächst als Vormund für den minderjährigen Thronfolger Philipp zum Kurfürsten ernannt. 

Nicht zuletzt wegen der „Lichtenberger Lehen“, darunter auch der Michelsburg, kam es gerade unter dem streitbaren Herzog Ludwig I. dem Schwarzen von Pfalz-Zweibrücken zu kriegerischen Auseinandersetzungen mit seinem Vetter, Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, je nach Standpunkt auch „Friedrich der Siegreiche“ oder „der böse Fritz“ genannt, die für den „Veldenzer“ alle sehr verlustreich endeten.

Am 10. September 1451 jedenfalls musste Herzog Ludwig I. der Schwarze erneut dem Kurfürsten Friedrich I. wegen der Burgen Lichtenberg, Pettersheim, Michelsburg und Neu-Wolfstein den Lehnseid leisten. Dieser wurde 1455 (8. Oktober) und 1461 (20. Juli) erneut bestätigt (vgl. Burgenlexikon, S. 559). Und nach dem Tod Ludwigs I. 1489 erhielten seine Söhne und Nachfolger Alexander und dessen Bruder Kaspar die Michelsburg 1490 von Kurfürst Philipp dem Aufrichtigen als Mannlehen zugesprochen, und zwar „Peddersheim und St. Michelsburg die Sloiß, die die Graven von Veldenz gebuwet und gemacht han“. Schließlich werden diese von der Grafschaft Veldenz herrührenden sogenannten „Lichtenberger Mannlehen“ im Oktober 1515 von Kurfürst Ludwig VI. dem jungen Herzog Ludwig II. von Pfalz-Zweibrücken übertragen.

Ebenso wie ihre Vorfahren, die Veldenzer Grafen, nahmen auch die Pfalz-Zweibrücker öfters einmal Wohnung auf der Michelsburg. So wurde das „Schloss Remigiusberg“ etwa im September 1444 dem Pfalzgrafen Johann (1429 – 1475), dem damals noch minderjährigen fünften Sohn von Herzog Stefan, als Apanagen-Sitz zugewiesen (laut Michael Frey 1836/37, S. 416, Lehmann, a.a.O., S. 63). Dieser schlug aber später eine geistliche Laufbahn ein, wurde Bischof von Münster und schließlich Erzbischof von Magdeburg, so dass diese Apanagen-Regelung nie Anwendung fand.

Schon früh war die Michaelsburg mit eigenen Veldenzer und später Zweibrücker Ministerialen besetzt. Der erste, namentlich bekannte Burgmann auf der Michelsburg war Rudolf von Alben, der 1389 als „burgman uf sant Michelsberg“ erwähnt wird (vgl. Pfälzisches Burgenlexikon, a.a.O., S. 559).

 Das „Michelsberger Lehen“ der Ritter Blick von Lichtenberg.

Lange Zeit war die Burg dann als Lehen in der Hand der Ritter Blick von Lichtenberg. Diese waren eines der mächtigsten und vornehmsten Niederadelsgeschlechter der alten Grafschaft Veldenz und hatten auf Burg Lichtenberg ihren Stammsitz. Sie besaßen als Lichtenberger Burgmannen mehrere Häuser auf der dortigen Unterburg. Erstmals sind sie im Jahre 1464 auf der Michelsburg nachweisbar. Damals erhält Godelmann Bliecke von Liechtenberg (+ vor 1477), Sohn des Godelmann, von Herzog Ludwig I. dem Schwarzen „das Schloss Sant Michelsberg bei dem Closter Sant Remigiusberg“ zu Lehen .

Der Pfälzer Historiker Johann Georg Lehmann überliefert uns in seinem Werk „Vollständige Geschichte des Herzogtums Zweibrücken und seiner Fürsten“ (S. 156), ein Dokument aus dem Jahr 1464, das dies unterstreicht: „Die auf dem Sanct Remigiusberge bei der Stadt Kusel befindliche Michelsburg war damals noch bewohnt, denn als der feste Godelmann Blick von Lichtenberg, der dieselbe in Besitz hatte, mit dem Propste Peter [= Peter Guinot de Chaynne] daselbst über die Benutzung eines Waldes in Streit gerieth, beorderte unser Herzog [Ludwig I. von Pfalz-Zweibrücken] sogleich seinen Hofmeister Johann von Schwarzenberg mit dem Hanns Landsiedel dahin, die dann, nachdem sie beide Parthien verhört hatten, diese Mißhelligkeit … folgendermaßen entschieden: jener Godelmann, seine Erben oder wem der Landesherr die Burg zum Bewohnen oder zum Behüten übertrage, dürfe mit seinem zur Haushaltung nothwendigen Viehstande Wasser und Waide oben am Berge und in dem darum gelegenen Felde genießen, und ebenso sei ihm auch erlaubt, daselbst Holz zu hauen, so viel nämlich die Nothdurft und der Haushalt im Schlosse erfordere; jedoch dürfe er sich in der Nähe des Klosters, so wie der Propst nahe bei der Burg, nicht beholzigen“ (Originaltext im Remigiusberger Kopialbuch im LA Speyer, F I, Nr. 49a). Dieses Dokument zeigt zur Genüge, dass die Blicke von Lichtenberg samt Gesinde damals auf der Michelsburg lebten – und so blieb es auch zunächst bei den Nachkommen Godelmanns.

Dieses Burglehen bleibt nämlich fortan als Mannlehen über ein Jahrhundert im Besitz des Blickischen Geschlechtes. Lehenserneuerungen finden statt am 27. Februar 1477 für Godelmanns Sohn, Hans Blick von Lichtenberg (+ 1488) und dessen Brüder durch Herzog Ludwig I.; dann am 19. Juni 1483 für dieselben durch Herzog Alexander und erneut am 29. April 1488 für die Kinder des mittlerweile verstorbenen Hans Blick und dessen Brüder Siegfried und Emmerich, ebenfalls durch Herzog Alexander.

Da diese Linie der Blick in der nächsten Generation mit Walter und Philipp Blick ohne Hinterlassung männlicher Erben ausstirbt, überträgt Herzog Alexander das „Michelsberger Lehen“ 1513 seinem Amtmann zu Zweibrücken, Ritter Heinrich Blick von Lichtenberg, einem Vetter des verstorbenen Hans Blick.

Am 10. Oktober 1524 wird es erneuert für Heinrich Blick und seinen Vetter Walter Blick durch Herzog Ludwig II. In diesem Jahr tritt allerdings eine wichtige Veränderung ein.

Remling überliefert uns eine Urkunde, nach welcher dieser Ritter Heinrich Blick von Lichtenberg (+ vor 1532) die Michelsburg dem Pfalzgrafen Ruprecht, dem jüngeren Bruder des regierenden Herzogs Ludwig II., damals noch Domherr zu Mainz und Straßburg, auf Lebenszeit überlässt. Der Urkundentext vom 24. Oktober 1524 lautet: „Ich Heinrich Blick von Lichtenberg, Ritter, erkennen in diesem Brieff for mich und all meine Erben, dass ich dem hochgebornen Herrn Ruprecht, Pfalzgrafen bey Rhein, Hertzogen in Bayern, Thumbherren, meinem gnedigen Herrn etc. Sanct Michelsburg das Schloss, gelegen by dem Closter Sant Remigiusbergk, seiner fürstlichen Gnaden lebenlang, mit Willen … syner fürstlichen Gnaden Bruders, des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Ludwigs, Pfaltzgraffen bey Rhein, Hertzogen in Bayern und Graffen zu Veldentz, meines gnedigen Herrn, von dem ichs zum Lehen habe und trage, ingeben und zugestellt han, … also dass seine fürstlichen Gnaden solich Slois sein Leben lang inhaben, des brauchen und geniessen soll und möge nach seiner fürstlichen Nothturfft undt allermass alss ich und davor Hans Blick seelig und desselben Eltern das ingehabt, gebraucht und genossen hant“. Heinrich Blick behält sich aber für sich und seine Leibeserben die 10 Malter Korn und das Fuder Wein vor, das Herzog Ludwig ihm und Walter Blick von Lichtenberg „järlichs zu solichem Slois, nach besag der Lehenbrieffe giebt“ (vgl. Remling, Beilage 23). Der neue Inhaber, Pfalzgraf Ruprecht, solle künftig „das Slois zum redlichen Bawe halten und nach Notthurfft versorgen“ und dem Heinrich Blick, solange er lebt „alle Jahr zu Herbst Zeiten … ein Fuder Weins zu Pelssbach [= Pilsbach, heute Ortsteil von Ulmet] von der Keltern in mein Fasse geben und lieberen“. Diese Vereinbarung wird von den Söhnen Heinrichs, Johann und Georg Blick von Lichtenberg bekräftigt. Die Blicke wurden also für die Überlassung des Schlosses Michelsburg mit einer ansehnlichen Summe an Hauptgeldzinsen belehnt.

Am 25. Februar 1532 erfolgt eine Lehenserneuerung für Heinrichs Sohn, Georg Blick von Lichtenberg (+ 1544), durch Herzog Ludwig II. Und 1544 wird das „Michelsberger Lehen“ wiederum für dessen Sohn Heinrich Wilhelm Blick von Lichtenberg (+ 1561) durch Pfalzgraf Wolfgang erneuert. Dabei handelt es sich aber nur noch um das Hauptgeld, nicht mehr um die Burg selbst.

Zu einem nicht bekannten Zeitpunkt nach Ruprechts Tod im Jahre 1544 verkauft Heinrich Wilhelm Blick von Lichtenberg also die Michelsburg mit Zustimmung Herzog Wolfgangs für die Summe von 500 Gulden an Ruprechts Sohn, Pfalzgraf Georg Hans.

In einem nach 1544 entstandenen, undatierten Lehensregister der Blick von Lichtenberg (LA Speyer, B 6, Nr. 144) wird das „Michelsberger Lehen“ und dessen Geschichte ausführlich beschrieben: „Zum Viertenn, so hatt weylanndt Pfaltzgraff Ludwig hochlöblicher Gedechtnuß in Anno 1463 umb sonderlicher Gnadt unndt trewer Dhienst willenn Godelman Blickenn vonn Lichtenberg dem drittenn, fuer sich unndt seine Leibs Mannlehenns Erbenn zue Manlehenn angesetzt unndt geliehenn St. Michelsberg das Schlößgenn gelegenn bey dem Closter St. Remigsberg unndt darzue jhärlichs zue den heiligen Weinachttagenn oder in acht Tagenn demnechsten darnach 10 Malter Kornns unndt 1 Fuder Weins in sein Faß unndt in sein Sack zue lieffern, oder aber fuer das Kornn 5 Gulden unndt fuer denn Wein auch 5 Gulden zu bezahlenn.

Welchs Manlehen volgendts seinn, Godelmans Blickenn Descendentes ordine successione empfanngenn, unndt wehre daßelbig, weill Walther unndt Philips Blick keine mänliche Erbenn verlaßenn, wiederumb heimbgefallen, wo nicht Hertzog Alexander Pfaltzgraff in Anno 1513 Heinrich Blickenn vonn Lichtenberg, Rittern, Seiner Fuerstlichen Gnaden Amptman zue Zweybrückenn, auß Gnadenn bewilligt, solch Manlehenn zum Theill vonn Walther Blickenn durch einn Contract ann sich zu pringenn, auch uff denn Fall, seine Vettern ohne Manlehens Erbenn abgehenn [also sterben] solttenn, als dann ihme, Heinrich Blickenn unndt seinen Leibs Manlehens Erbenn gemelt Schloß sampt dem Korn unnd Weinn, nach Inhaltt der altenn Lehenbrieff gannz zue leihenn. Wie sich dann auch solcher Fall zue getragenn unndt gedachter Heinrich Blick vonn weylanndt Herzog Ludwigenn [II.] Pfaltzgrafen in Anno 1524 die Belehnung auspracht und viel gemeldt Manlehenn uff seine Descendentes transmittirt, bieß deß jetzigenn Blicken Vatter Heinrich Wilhelm Blick daß Schlößlein St. Michelsberg mit Pfaltzgraff Wolffgangs Consens unndt Verwilligung Herzog Georg Hansen, Pfaltzgraffenn umb 500 Gulden per 15 Batzen verkaufft unndt daß Kauffgelt bey Seiner Fürstlichen Gnaden Cammer wieder angelegt. Derogestalt, daß er unndt seine Erbenn ann Statt gemelts Schlößleinns jhärlich 25 Gulden per 15 Batzen, Zilß Ostern, uff gedachter seiner Fürstlichen Gnaden Cammer gewarttenn unndt dieselbige zue Erblehenn empfahenn undt vermannen sollenn“.

Letztmals hören wir vom „Michelsberger Lehen“ der Blicke im Januar 1575, als durch Herzog Johannes I. das Lehen für Wolfgang Blick von Lichtenberg, den Amtmann von Burg Lichtenberg und Sohn des verstorbenen Heinrich Wilhelm Blick, erneuert wird.

Im Veldenzer Lehensbuch des Herzogs Johannes I. (herausgegeben 1912 von Carl Pöhlmann) heißt es dazu mit Eintrag vom 11. Januar 1575: „Zweipruck. Johans Pfalzgraf etc. belehnt seinen lieben getreuen Wolffgang Blieck von Liechtenberg für sich, seinen Bruder Wilhelm und seinen Vetter Ruprecht Blieck von Lichtenberg mit 25 Gulden zu je 15 Batzen, zahlbar alljährig an Ostern von der herzoglichen Kammer. Die Voreltern der Blieck hatten nämlich das Schlösslein St. Michelsberg bei dem Kloster Remigsberg zu Lehen getragen, bis es Heinrich Wilhelm Blieck von Lichtenberg mit Zustimmung des Herzogs Wolfgang an Herzog Georg Hans um 500 Gulden verkaufte. Mit den Zinsen dieses Hauptgeldes wird nun die Familie belehnt, jedoch unter der Auflage, dasselbe bald möglichst auf eigene Güter in der Nähe von Burg Lichtenberg zu reinvestieren“.

Wolfgang Blick von Lichtenberg stirbt 1612 an der Pest. Im ersten reformierten Kirchenbuch von Kusel findet sich dazu folgender Eintrag: „Der edel und vest Wolfgang Blick von Lichtenberg, gewesener Amptmann uf Lichtenberg, der letzt dieses Namens und Stammes, seines Alters im 62. Jahr, (stirbt am) 18. Februar 1612“. Nach seinem Tod wird offenbar das Lehen eingezogen und die Pfalzgrafen von Pfalz-Veldenz können den Besitz der Michelsburg nun ohne die lästige Konkurrenz der Blicke von Lichtenberg ungestört genießen.

Die Michelsburg im alleinigen Besitz der Fürsten von Pfalz-Veldenz

Diese Pfalzgrafen von Pfalz-Veldenz bildeten einen 1543 entstandenen und bis 1694 blühenden Seitenzweig der Pfalz-Zweibrücker Linie. Das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken gehörte ja zu denjenigen Territorien des Reiches, die sich schon früh dem Gedankengut der Reformation Martin Luthers öffneten.

Bis zum Tode Herzog Ludwigs II. wurde die Reformation im Herzogtum eher schonend und zögerlich, danach ab 1532 unter der Vormundschaft seiner Witwe Elisabeth von Hessen und seines Bruders, Pfalzgraf Ruprecht, aber mit Eifer durchgeführt.

Johannes Peuchet war der letzte reguläre Propst auf dem Remigiusberg. Nach seinem Tod 1524 nahm Herzog Ludwig II. von Pfalz-Zweibrücken die Propstei in Besitz und ließ sämtliche Güter und Einkünfte samt der Hinterlassenschaft des Propstes beschlagnahmen. 1525 setzte er einen Zweibrücker Beamten, den Keller Conrad von Ohmbach, auf den Remigiusberg zur Verwaltung der Kirchengüter. Auch in den Pfarrorten Konken, Kusel, Altenglan und Flurskappeln/Ulmet wurde die Reformation durchgeführt. Der uneheliche Sohn des letzten Reimser Propstes, Jean Peuchet der Jüngere z.B., der zum Priester geweiht wurde und 1523 die Pfarrei Kusel erhalten hatte, starb dort 1535 als evangelischer Pfarrer.

Auch der jüngere Bruder des Herzogs, Pfalzgraf Ruprecht, war in seiner Jugend mit geistlichen Pfründen ausgestattet worden – so wurde er Domherr zu Mainz und Straßburg; er hatte jedoch bereits 1524 seinen Wohnsitz in der dicht beim Kloster gelegenen Michelsburg genommen, die ihm von seinem Bruder überlassen worden war und zog bald darauf die Verwaltung des Propsteivermögens an sich. Das zeigen sowohl die Weistümer der Kirchengeschworenen von Konken und Flurskappeln aus den Jahren 1539 und 1540, als auch das Weistum des Kuseler Landgerichtes von 1544. In ihnen werden Rechtstitel, welche früher den Pröpsten zustanden, nun dem Pfalzgrafen Ruprecht zugeschrieben.

Am 24. Oktober 1524 überließ, wie wir gesehen haben, Heinrich Blick von Lichtenberg, im Einverständnis mit seinen beiden Söhnen, dem Pfalzgrafen Ruprecht die Michelsburg auf Lebensdauer.

Nach dem frühen Tode Herzog Ludwigs II. 1532 gab Ruprecht seinen geistlichen Stand auf. Auch erneuerte er seine Ansprüche auf sein väterliches Erbteil, zu dem auch der Remigiusberg zählte. Als 1532 der Reimser Mönch Jean de Beauzeu im Auftrag des Mutterklosters Pfalzgraf Ruprecht um Übernahme der Propstei bat, wurde ihm dies verwehrt.

Als Vormund des minderjährigen Prinzen Wolfgang übernahm Ruprecht zusammen mit der Herzoginwitwe die Zweibrücker Regentschaft und heiratete 1537 die Wildgräfin Ursula. 1543 wurde der Stammhalter Georg Hans geboren. Ab 1535 bezeichnete sich Ruprecht offiziell als Inhaber und Besitzer des Remigiusberges. Am 3. Oktober 1543 kam unter Vermittlung des Landgrafen von Hessen der sogenannte Marburger Vertrag zustande. Darin überließ der nun volljährig gewordene Herzog Wolfgang „aus Dankbarkeit für die treu geführte Vormundschaft“ nebst Schloss und Flecken Lauterecken, dem Amt Deinsberg-Reichenbach und der Herrschaft Veldenz an der Mosel auch „das Haus Remigsberg“, also die Michelsburg und die frühere Propstei, mit allen Gerechtigkeiten, „dessen Renten, Zinsen, Gilten, Zehnten, Collaturen, Äckern, Wiesen, Weingärten, Weidgang, Feld, Wald, Weiher, Hubhöfen, Besthäuptern, Fischen und andern An- und Zugehörden, wie das ein Propst der Ort gebraucht und hergebracht hat, wie sie vor zum Hause Lichtenberg gehört hat, also, daß die Unterthanen außer der Bannkraft zum Hause Lichtenberg selbst hie zu frohnen, ferner mit Verpflicht Seiner Liebden Ruprecht und Seiner Liebden Erben mit der Frohne jederzeit gewärtig sein sollen“ (Gümbel, a.a.O., S. 18 ff.). Ruprecht war damit Herr eines neugeschaffenen souveränen Fürstentums Pfalz-Veldenz geworden, das über vier Generationen bis 1694 Bestand haben sollte.

Gestorben ist er 1544 im Alter von nur 40 Jahren auf der Burg Gräfenstein, die er zum neuen Mittelpunkt der Grafschaft ausbauen wollte. Beigesetzt wurde Ruprecht in der Alexanderkirche zu Zweibrücken, neben seinem Bruder Ludwig.

Offenbar bauten er und nach seinem Tod 1544 sein Sohn Georg Hans, die Burganlage Sankt Michelsburg aus und nahmen dort im Wechsel mit Lauterecken zumindest zeitweise ihren Wohnsitz. In seinem 1541 verfassten Testament – abgefasst „im Schlosse Sankt Michaelsburg im oberen Stüblein“ - vermerkt Ruprecht, dass die dauerhafte Renovierung der unter den Blicken von Lichtenberg wohl etwas vernachlässigten Anlage Sankt Michaelsburg ihn bisher 2000 Gulden gekostet habe. Nebenbei ergibt sich aus dieser Angabe, dass der Burgpalas aus mindestens zwei Stockwerken bestand.

 „An der St. Michaelsburg sind 2000 Gulden verbaut worden, die Herr Georg Blick von Lichtenberg verliehen. Diese Schuld soll durch das Münchberg-Gut gesichert sein, das sich Ruprecht zu Horschbach erworben hat; ferner durch den neuerbauten Wingert zu Lauterecken, durch das Schloß Grevenstein, das er pfandweis an sich gebracht hat, sowie durch die noch übrigen Habseligkeiten“ (Gümbel, a.a.O., S. 15).

Als der Sohn und Nachfolger Georg Hans volljährig geworden war, vermählte er sich 1562 mit der schwedischen Prinzessin Anna von Wasa, der Tochter des Schwedenkönigs Gustav Wasa. Die Heirat fand statt am 12. Dezember 1562 in Stockholm. Georg Hans war 19, die Braut 17 Jahre alt. Sie wurde mit allem Prunk und Pomp gefeiert, wie es sich für ein Königskind gehörte. Sogar der König von Dänemark gehörte zu den Hochzeitsgästen.

Georg Hans schenkte seiner jungen Braut im Heiratsvertrag vom 13. Oktober 1562 als "Morgengabe" u.a. Stadt und Amt Lauterecken, das Kloster Sankt Remigiusberg und die Michelsburg sowie die pfalzgräflichen Einkommen aus der Stadt Alsenz. In der Heiratsurkunde heißt es:

„In Sonderheit und vornemblich wollen wir hochgemeltes Freulein, unsere künftige hertzliebe Gemahlin, mit einem stadtlichen fürstlichen Leibgeding, als nemblich mit den beiden Embtern Schloß undt Stadt Lauterecken und Remigsbergk … in unserm Fürstenthumb gelegen, ufs bestendigste und förmlichst, wie solchs nach Recht und Gewonheit geschehen kan, soll und magh, versehen und versorgen, derogestalt, das Ire Liebden darvon zum … wenigsten an bestendigen jerlichen Pachten, Renthen, Einkomen und Nutzungen jedes Jar fünftausent Taler… in freyer Besitzung haben und gebrauchen soll“. Dies alles war als Wittum gedacht, zur Versorgung Annas im Fall der frühen Witwenschaft. Hier und in der Folge wird der Name Sankt Michelsburg mehr und mehr durch „Haus Remigsberg“ ersetzt – womit sowohl die Burg als auch die frühere Klosterpropstei zusammengefasst werden.

Auch Georg Hans bewohnte also zeitweise mit seiner Familie die Michelsburg – neben seinem Hauptwohnsitz im Schloss zu Lauterecken, dem Schloss in Veldenz und später im Schloss zu Lützelstein und in der von ihm gegründeten Stadt Pfalzburg, heute Phalsbourg in den Nordvogesen. Der älteste Sohn und Erbprinz Georg Gustav kam – wohl als einziger der Pfalz-Veldenzer - am 6. Februar 1564 im Schloss Michelsburg zur Welt. In diesem Jahr 1564 verfasste Georg Hans auch sein Testament, in dem er u. a. festsetzte: „Ist unser redlicher Wille und Meinung, daß unserer herzlieben, freundlichen Gemahlin ihr Wittum auf Lauterecken und Remigsberg, wie ihr solches von uns versichert und verbeschieden, ehrbar und fürstlich ohne einige Hinderung, Minderung und Abgang völlig gehalten, vergönnt und vollzogen werde“.

Pfalzgraf Georg Hans starb 1592 und wurde in der Kirche zu Lützelstein, heute La Petite Pierre, bestattet. Seine Witwe, Prinzessin Anna von Wasa, kehrte nach Lauterecken zurück, wo sie im Schloss ihren Wohnsitz nahm und sich sicher auch zeitweise auf der Michelsburg aufhielt. Sie selbst starb 1610 in Lauterecken und wurde in der Pfalz-Veldenzer Familiengruft in der ehemaligen Propsteikirche auf dem Remigiusberg bestattet.

Im Jahr 1586 wurde die Heirat des Erbprinzen Georg Gustav von Pfalz-Veldenz mit Elisabetha, der Witwe des Grafen von Henneberg, einer geborenen Herzogin von Württemberg, angebahnt. Und wie damals üblich, schickte der Württemberger Hof eine Art Kundschafter in den fernen Westrich, damit dieser erkunden sollte, wie es um den Wohlstand des künftigen Bräutigams stehe. Dieser Kundfahrt nun verdanken wir ein außerordentlich interessantes Dokument, das erst kürzlich die Regionalhistoriker Michael Cappel aus Jettenbach und Jan Fickert unabhängig voneinander im Staatsarchiv in Stuttgart „wiederentdeckten“ und das uns erstmals einen recht genauen Eindruck vermittelt, wie die Michelsburg tatsächlich aussah. Der Württemberger Emissär hieß Isaak Schwartz und gab damals folgendes zu Protokoll:

„Der Remigsperg … ligt in der Landtzart [= Landschaft] des Westerreichs, vier Meil Wegs hinder Kaiserslautern, ein Meil von Liechtenberg (welches ain Schloß und Stätlin, Zwaybrückhisch), zwei Meill von Wolffstain (daz ain Ambt, welches der Pfalzgrave Georg Hans Pfandtschillingsweiss innenhalten solle), unnd Zwaybrückh, alda Herzog Hans Pfaltzgrave p. hofhaltet, vier Meil Wegs zur gelinckhen Handt . …

Ist vor Jarn ain Propsteye, Sancti Remigyberg genent und Sancti Benedicti Ordens, gewesen. Ain hoch Bergschlösslin und ain klein Clösterlin dabei uf 130 Schrit abgesöndert vonainand gelegen, mit ainem Aichwaldt beinahendt zu rings umbfangen.

Under dem Berg, in ainem guten Wissthale fleust ain Wasser für in der Grössin, wie die Nagoldt …wurdet der Glan genant, gibt (usserhalb Vorhennen) [also Forellen] allerlai guter Visch, auch Krebs.

 

Beedes, daz Schlösslin unnd Clösterlin sein bey kurtzer Zeit weiss getincht unnd angestrichen; dannen her von Aussen unnd ferrne , es ain lustig Ansehen; Wie auch, wann man hinauff kombt der Prospect ebenmässig lustig und gut.

Aber nachdem beedes, daz Schlößlin und Clösterlin, wie vor gemelt uf ainer grossen Höhin, in allem Windt und Ungewitter gelegen unnd selten (sonderlich daz Schlösslin) usshalb Jagens Zeiten, bewohnt würdt, so erscheint sich beeder Orthen allerhandt Abgang unnd Bawefälligkeit darinnen“.

 

Im folgenden beschreibt Isaak Schwartz recht gründlich und aussagekräftig das „Schlösslin und was für Gemachsamkait darinnen“:

„Das Schlößlin ist gar ain eng klein Wesen, gleichwol ain aufziehendt Brückhlin [= Zugbrücke], so aber nit zugericht, darvor. So baldt man uber daz Brückhlin hinein kombt, so ist man gleich im Hauss, hat allerdings kheinen Hove. Unnd [ist] nur ain aintzig Hauss darinnen; überhaubt ungevarlich 60 Schuch lang unnd 50 Schuch brait. Darunder ain klein Speisskellerlin mit ainer ligend Schlagthüren [= Falltür], darüber man auch hinein geen muß. Die andere und gute Keller sein im Clösterlin.

In gemeltem Hauss unden ufm Boden hat es ain Gesündtstube und die Küchin daran.

In dem andern [= zweiten] Stockh zwuo ziemlicher Stuben anainander, zwuo Chammern, sambt dem Ehrn [= Flur]. Volgentz im Tachstul, noch ain Stüblin und zwuo Chammern. Mehr Gemach sein nit, auch khein Stallung darinnen.

Hinder disem Hauss hat es ainen hochen stainin Mantel und ain Plätzlin darzwischen, daruff vor Jarn auch ain Gebäwe gestanden. Der enden khöndte mann wider ain Bäwlin thun und etliche Gemach darrin richten, welches dem alten Hauss wol zu Steur [= zu Nutzen] käme.

 Waiss also in Ewer Fürstlichen Gnaden Fürstenthumb khein Berghauß, dem dises seiner Gelegenheit, den Gebäwen, Mantel unnd alten Gemäur nach gleicher und ehnlicher, dann Wittlingen. Doch hat Wittlingen, ehe es verbronnen, … mehr Weitin dann Jhenes [gehabt]“.

Soweit dieser interessante Originalbericht aus dem ausgehenden 16. Jahrhundert. Er belegt, dass die Michelsburg – die im Text übrigens nie so genannt wird - ein zweistöckiger, unterkellerter Großbau war, schon etwas baufällig und nur mittels einer Zugbrücke erreichbar. Gleich hinter der Zugbrücke folgte der Palas, es lag kein Hofraum davor. Auf der Burg stand damals nur dieser Palas, ein einziges großes Gebäude über die ganze Breite der Burg, circa 60 Schuh lang und 50 Schuh breit. Im Erdgeschoß waren eine Gesindestube und die große Küche untergebracht, darunter ein kleiner Keller, der nur über eine Falltür erreichbar war.

Im Obergeschoß gab es zwei große Stuben, dazu zwei Kammern und einen „Ehrn“ (Flur). Im Dachgeschoß waren noch ein kleines Stübchen und zwei Kammern eingerichtet. Ein Innenhof („Plätzlein“) fand sich hinter dem Gebäude, zwischen Palas und Schildmauer, groß genug, darauf ein kleineres Haus zu bauen. Schwartz schreibt auch, dass hier früher wohl einmal ein kleineres Gebäude stand, dessen Reste wohl noch erkennbar waren und bemerkt noch, dass es gut wäre, wenn hier wieder ein solches Gebäude errichtet würde, was der Bewohnbarkeit der Burg zu Gute käme.

Auch die mächtige Schildmauer, der „steinen Mantel“, wird erwähnt. Ebenso erfahren wir, dass auf der Burg kein Platz war für Stallungen oder Scheunen – das lag alles im ehemaligen Klosterbereich. Interessant ist auch der Hinweis, dass die Burg damals wohl als eine Art Jagdschloss diente und oft nur „zur Jagenszeit“ bewohnt war. Dennoch diente sie den Fürsten aus dem Pfalz-Veldenzer Geschlecht neben Lauterecken, Veldenz, Lützelstein und später Pfalzburg immer wieder als zeitweiliger Wohnsitz.

 Die oben erwähnte Heirat zwischen den Häusern Pfalz-Veldenz und Württemberg kam zustande und auch Georg Gustav vermachte in seiner Heiratsverschreibung vom 30. Oktober 1586 seiner Gemahlin Elisabeth das Haus Remigsberg samt Zubehör. Damals drückten schwere Schulden aus der Hinterlassenschaft des Vaters, Pfalzgraf Georg Hans, das Land, von denen sich Pfalz-Veldenz nie mehr erholen sollte. Die Ehe blieb allerdings kinderlos und die Ehefrau starb schon 1591 in Durlach. Georg Gustav heiratete 1601 ein zweites Mal, die Pfalzgräfin Maria Elisabetha, eine Tochter Herzog Johannes I. von Pfalz-Zweibrücken. Mit ihr hatte er 11 Kinder, von denen 5 aber bereits als Kleinkinder starben. Zwei erwachsene Söhne verlor er als Offiziere im Heer seines Vetters, des Königs Gustav Adolf von Schweden, im Dreißigjährigen Krieg.

 Der einzige herrschaftliche Beamte, der, laut Schwartz, 1586 auf dem Remigiusberg wohnte, war der herrschaftliche Keller mit seiner Familie und seinem Gesinde. Er hatte aber nicht im Schloss, sondern im ehemaligen Kloster seinen Wohnsitz. Schwartz schreibt: „Sein mehr nit denn vier schlechter Stuben und Stüblein, auch etliche Chammern hin und wider darinnen. Den mehrernthail derselbig Gemach haben der Keller, sein Weib, Khindt unnd die Ehehalten [= Gesinde, Dienstboten] innen. Also daz nur ain Gaststub und Chammer, so inner wainigen Jarn in di Kürchen gemacht, vorhanden und derwegen nit vil Gesündtz [Gesinde] darinnen underzubringen“.  

In den 1590er Jahren plante die Pfalz-Veldenzer Regierung in Lauterecken im „Haus Remigsberg“ ein herrschaftliches Hofgut einzurichten. In der damals angelegten Beschreibung wird an „Heußern“ auf dem Remigiusberg erwähnt: „Das Closter Remisperg sampt dem Schloß Michelsberg genandt mit allem Bezirck und Zugehört“. Daraus geht ja hervor, dass Burg und Kloster nun als eine Einheit angesehen wurden. Und im Abschnitt „Manschafft und Frondienst“ heißt es ausdrücklich: „Nota. Daß Closter Remigsperg hatt keine Mannschafft oder leibeigene Leuth. Sondern die Lautereckische Leibeigne, so im Ampt Reichenbach seßhafft … und die Lichtenbergische Hintersassen … sein mit der Frohn zu solchem Kloster verordnet. … Nota. Es ligen alle obbeschribene Gütter zum Closter Remigsperg gehörig uff Hertzog Hansen Pfaltzgraven, Grundt und Boden; wie auch alle Gevell und das gantz Einkommens ermeltes Closters uff hochgedachten Hertzog Hansen, Pfaltzgraven Oberkeit im Ampt Lichtenberg fallen“. Es geht aus diesem Dokument ja eindeutig hervor, dass schon vor dem Dreißigjährigen Krieg sowohl die Klostergebäude wie auch Burg Michelsberg nicht mehr durchgehend bewohnt waren. Es kamen aber wohl öfters die pfalz-veldenzischen Beamten auf den Berg um ihre Amtsgeschäfte zu verrichten und nahmen dann hier Logis, sei es in den ehemaligen Klostergebäuden, in denen der Keller mit seiner Familie lebte, sei es in der Michelsburg.

Um den ständigen Streitigkeiten und Irrungen wegen der komplizierten Rechtsverhältnisse im Fürstentum Pfalz-Veldenz ein Ende zu setzen, schlossen die beiden Fürsten Georg Gustav von Pfalz-Veldenz und Johannes I. von Pfalz-Zweibrücken im Jahr 1600 mehrere Staatsverträge ab (s. Gümbel, S. 176 ff.).

Im „Lichtenberger Abschied“ vom März 1600 wird u. a. vereinbart, „daß hinfüro jeder Zeit vom [Wein]Herbst den Unterthanen rechten Zehnten zu geben befohlen und wenn in jeder Gemeinde in das Schloß Remigsberg den Zehnten zu bringen vorhabende, dasselbe dem Keller zu Remigsberg einige Tage zuvor anzuzeigen, damit er sich mit Bütten und anderm notwendigen Geschirr dazu gefaßt machen kann“. Auch wird festgelegt, dass „nicht weniger die Lichtenberger Unterthanen ihre schuldigen Zinsfrüchte Jahrs auf Haus Remigsberg zu liefern schuldig sind“. Die bisherigen Ansprüche Georg Gustavs „von wegen Schloß Remigsberg … eine Gerechtigkeit am Hubgericht zu Kusel“ zu besitzen, werden dagegen fallen gelassen. Es scheint dabei, als wären hier unter dem Begriff „Schloß Remigsberg“, bzw. „Haus Remigsberg“ immer das frühere Kloster und die Michelsburg als eine Einheit gesehen worden, was ja auch besitzrechtlich zutreffend war. Dafür könnten auch die fortifikatorischen Elemente am Kirchturm, wie etwa die markante Brillenscharte, sprechen.

Im „Meisenheimer Vertrag“ vom August 1600 werden die beiden Dörfer Haschbach und Stegen, letzteres heute Ortsteil von Theisbergstegen, „mit aller hohen und niedern Oberhoheit und Gerechtigkeit, Gebot und Verbot erb und eigentümlich“ von Pfalz-Zweibrücken an Pfalzgraf Georg Gustav von Pfalz-Veldenz abgetreten und vereinbart, dass das Land neu ausgesteint werden solle. „Und dabei ausdrücklich, was die Anstößer an denselben für Gerechtigkeit hergebracht und gegen berührtes Schloß St. Remigs- und Michaelsburg … außerhalb solchem bisher zu genießen gehabt haben, namhaft gemacht, … auch mit Fleiß beschrieben werden soll“.

Noch heute finden sich in der Umgebung des Remigiusberges Grenzsteine aus jener Zeit. Sie tragen auf einer Seite die Inschrift „PFALTZ LICHTENBERG“, auf der anderen „PFALTZ LAUTERECK(EN)“, dazu die Jahreszahl 1600.

Es scheint, dass gerade Pfalzgraf Georg Gustav sich recht häufig auf der Michelsburg aufhielt. So sendet derselbe am 18. September 1600 vom „Remigsberg“ aus einen Brief an seinen künftigen Schwiegervater, den Pfalzgrafen Johannes I. von Pfalz-Zweibrücken wegen Beilegung von Streitigkeiten um Zweibrücker Gefälle. Und am 13. Juni 1611 schreibt die Pfalzgräfin Witwe Magdalena aus Meisenheim an Georg Gustav „in Remigsberg“. Sie bittet darum, dass dessen Sohn einige Tage in Meisenheim bleiben dürfe und bietet ihm mehrere Stück „hübsches Vieh“ aus einem neu angekommenen Viehtransport zur Auswahl an (Gümbel, S. 191 f.). Keller auf dem Remigiusberg war übrigens in jener Zeit viele Jahre lang Veit Ludwig Loderer.

1633, also mitten im Dreißigjährigen Krieg, war die Burg noch in einem baulich passablen Zustand, denn Pfalzgraf Georg Gustav von Pfalz-Veldenz errichtete damals sein Testament auf dem Remigiusberg und zwar, wie es in dem Dokument heißt, „in dem fürstlichen Schloß daselbst in der großen Stube nächst dem fürstlichen Gemach im anderen Stockwerk, davon die Fenster gegen den Glan [Gümbel liest wohl fälschlich: Plan] und Dorf Stegen gesetzt sind“. Bei dem hier beschriebenen Gebäude muss es sich, wie die Autoren des Pfälzischen Burgen-Lexikons schreiben, „um einen repräsentativen Wohnbau bzw. Palas der Burg“ gehandelt haben.

Denkbar ist, dass sich Pfalzgraf Georg Gustav 1633 wegen der Kriegswirren mit Familie und Gesinde in die abgelegene und wehrhafte Michelsburg zurückgezogen hatte. Georg Gustav ist übrigens ein Jahr danach, am 3. Juni 1634 auch in der Michelsburg, im „Hause zu Remigsberg“, gestorben und wurde in der Familiengruft der Pfalz-Veldenzer in der ehemaligen Propsteikirche auf dem Remigiusberg bestattet. Seine zweite Gemahlin, Maria Elisabetha, überlebte ihn nur 3 Jahre. Sie starb 1637 in Lauterecken, wo sie zunächst auch bestattet wurde. Auch sie fand schließlich – wenn auch erst 1694 - auf dem Remigiusberg ihre letzte Ruhe.

Es gab übrigens damals auch ein eigenes Remigiusberger Maß. So wird die Besoldung des Pfalz-Veldenzer Hofmeisters Johannes Maier im „Abschied zu Remigiusberg“ vom 28. August 1634 festgelegt „auf 150 Gulden, 30 Malter Korn, 6 Malter Gerste, 2 Fuder Wein, Remigsberger Maß, freie Wohnung, 200 Bund Stroh und 20 Wagen Holz oder das Geld dafür, 12 Batzen den Wagen“ (Gümbel, S. 234). Und schon im Jahr 1586 ist in der Beschreibung des Isaak Schwartz vom „Remigsperger Fruchtmeß in glatten und rawhen Früchten“ die Rede.

Nach Georg Gustavs Tod blieb auch der Remigiusberg von Raub und Plünderung nicht verschont. Wie ein Schlaglicht in jene quellenarme, dunkle Zeit des Dreißigjährigen Krieges fällt der Bericht des Kellers auf dem Remigiusberg, Wolf Wunderer, an seine Herrin, die pfalzgräfliche Witwe Maria Elisabetha in Lauterecken. Er schreibt am 20. November 1634: „Durchlauchtiger, hochgeborenen gnädigen Fürstin und Frau berichte ich hiermit unterthänig, daß ich den 16. hujus allhie glücklich angelangt … Die Fuhren anlangend, so geht es sehr schlecht hier. Die Unterthanen zeigen sich so rebellisch, daß sich zu verwundern. Hab können mit guten und harten Worten zusprechen, daß auch diejenigen hier oben (in Remigiusberg) sich erboten, man solle die Pferde nur nehmen, aber keiner könne vom Hause fort. Wollte man aber so lange warten, bis die Soldaten aufgebrochen, alsdann sie fahren wollten. Die Vorspann sind mit den Hofkirchischen [Königlich Schwedische Soldaten] fort, so 30 Pferd gewesen, sind alle ausgeblieben. Die Bauern, so dabei gewesen, haben sie zurückgejagt und jämmerlich geschlagen, daß es zum Erbarmen. Klagt man bei dem [schwedischen] Obristlieutenant, so verheißt er, er wolle helfen, geschieht aber sehr schlecht. … Zu Neunkirchen liegen auf 14 Personen krank; allda noch die besten Fuhren und was die Bauern nicht hier oben an Pferden bringen, wird ihnen täglich genommen … Ich möchte wünschen, daß die Hofpferde, so noch droben (auf Remigsberg) sicher könnten herunter kommen, gäbe eine Fuhre mehr.

Die ungarische Krankheit und die Pest grassiert gar sehr hier herum; zu Neunkirchen liegen 14, zu Gimsbach auch etliche, sind auch schon etliche gestorben. Liegen alle nur einen Tag. Gott wende gnädig seine vorhabende Straf, sonst geht es in unserm Lande sehr übel zu.

Der Beamten keiner darf sich kaum regen. Eure fürstliche Gnaden haben etliche Verräter in ihrem Lande, welche Tag und Nacht bei den Offizieren liegen, fressen, saufen … Seiner fürstlichen Gnaden Jagdzeug , alles verrostet und verdirbt. Die Soldaten jagen täglich damit. Es darf einer nichts [dagegen] sagen; sobald einer laut sagt, ist er seines Lebens nicht sicher. … Die [Fisch]Weiher [stehen] ganz trocken, [sind] ganz ausgefischt von den Soldaten“.

Wunderer benennt auch die Kollaborateure, welche mit der Besatzungsmacht paktierten und gegen die Interessen ihrer Herrschaft handelten: den Bereiter [Pferdepfleger] Johann Sahm, den alten Trompeter, den Büttel und vor allem „Ewer fürstlichen Gnaden Jäger: der verrät alles, was auf dem Hause und sonst ist“. (Gümbel, Fürstentum Pfalz-Veldenz, S. 218 ff.)

Es ist sehr wohl denkbar, dass der Keller Wunderer damals noch im Schloss Michelsburg untergekommen war. Die Erwähnung des fürstlichen Jagdzeugs spricht dafür. Deutlich wird aber auch, dass der Remigiusberg damals zeitweise von schwedischen Soldaten besetzt war und so war es sicher immer wieder während des kriegerischen 17. Jahrhunderts, wenn auch mit wechselnden Besatzern .

Letztmals erhalten wir sichere Kunde von der Michelsburg, als im Jahr 1694, am 29. September, Fürst Leopold Ludwig als der letzte seines Geschlechtes im Straßburger Exil stirbt. Leopold Ludwig hatte, anders als sein Vater Georg Gustav, keine enge Beziehung mehr zum Remigiusberg, auf dem er, nachdem im Jahre 1654 die Residenz von Lauterecken nach Lützelstein verlegt worden war, nur noch selten weilte. Hinzu kam noch, dass er infolge der Besetzung seines Landes durch französische Truppen in den Reunionskriegen, sich oft im „Exil“ in seinem Straßburger Domizil, dem Bergherrnhof aufhielt. Er hatte als der Letzte seines Geschlechts testamentarisch bestimmt, dass sein Land nach seinem Tode an das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken fallen sollte, das damals in Personalunion von dem schwedischen König Karl XI., einem Wittelsbacher, regiert wurde. Die Pfalzgräfin Witwe Charlotte Friederike in Meisenheim war damals Administratorin des Herzogtums. Und so ergriffen denn in ihrem Auftrag im heraufziehenden Erbfolgestreit die Pfalz-Zweibrücker Truppen auch von der Michelsburg Besitz. Schon am 20. Oktober 1694 wurde auf dem Remigiusberg von den pfalz-schwedischen Beamten die symbolische – noch ganz dem archaischen mittelalterlichen Ritual verhaftete - Besitzergreifung vollzogen, und zwar „in der Weise, daß die Thore geschlossen und wieder geöffnet, auch an den inneren Thor-Pfosten mehrere Splitter mit der Axt ausgehauen“ wurden (Gümbel, a.a.O., S. 331 f.).

Über den Untergang der Michelsburg wissen wir so gut wie nichts – es liegen uns keinerlei urkundliche Nachrichten vor. Das öffnet natürlich der Spekulation Tür und Tor.

Ludwig Heinrich Baum, der Chronist von Kusel, vermutete, sie sei im Dreißigjährigen Krieg „als Opfer kroatischer Zerstörungswut“ gefallen, „und was noch erhalten blieb, wurde wohl durch die Franzosen völlig zugrunde gerichtet“ (ders. Von der Burg auf dem Remigiusberge, in: Heimatblatt des Remigiuslandes Nr. 6 1931). Gümbel schreibt in seiner „Geschichte des Fürstentums Pfalz-Veldenz“: „Die Michelsburg, bzw. das Schloß zu Remigiusberg war damals [1633] also noch unversehrt und in einem bewohnbaren Zustande. Jetzt ist das ganze Schloß eine vollständige Ruine, von der nur noch ganz geringe Mauer-Reste vorhanden sind ... Wann die Demolierung des festen aber nicht sehr umfangreichen Schloßes stattfand, ist ungewiß. Aber soviel ist sicher, daß noch zu Anfang des 18. Jahrhunderts daselbst eine Amtswohnung für den Oberamtmann (und Schaffner) vorhanden war“. Und auch die Verfasser des Pfälzischen Burgenlexikons sind offenbar dieser Ansicht: „Aus dem Jahr 1708 stammt eine nachweislich auf der Michelsburg angefertigte Besoldungsverordnung … Daraus darf man schließen, dass zu diesem Zeitpunkt zumindest noch Teile der Gebäude von der pfalz-veldenzischen Verwaltung genutzt wurden“ (Burgenlexikon, S. 564). So sicher, wie Gümbel und die Verfasser des Burgenlexikons das formulieren, ist das allerdings nicht und ob damals die Michelsburg tatsächlich noch bewohnbar war und „teilweise genutzt“ wurde, darf bezweifelt werden. Zwar wurde am 15. September 1708 tatsächlich nachweislich von dem früher pfalz-veldenzischen, nun kurpfälzischen Regierungsrat Hermann von Strauch noch eine Besoldungsverordnung für die veldenzischen Schulen auf dem Remigiusberg abgeschlossen; dies fand aber wohl eher in den Räumen der früheren Klosterpropstei, im „Hofgut Remigsberg“ statt, in dem auch Räumlichkeiten für die herrschaftlichen Beamten vorhanden waren.

Vermutlich wurde die Burg, bzw. das Schloss „Remigsberg“ im Dreissigjährigen Krieg tatsächlich stark beschädigt und danach nicht mehr ständig bewohnt, wie es ja auch schon vor dem Krieg der Fall war. Sie scheint dann allmählich verfallen zu sein, während die benachbarten Klostergebäude noch während des gesamten 18. Jahrhunderts als herrschaftliches Hofgut genutzt wurden.

Die Autoren des Pfälzischen Burgenlexikons fassen den Sachstand wie folgt zusammen: „Die genauen Umstände der Zerstörung der Burg entziehen sich unserer Kenntnis. Wir wissen weder, ob sie im Dreißigjährigen Krieg oder im Pfälzischen Erbfolgekrieg (1688 – 1697) Schaden genommen hat. Jedenfalls war sie damals noch bewohnt.“

Mit dem Tode des letzten Pfalz-Veldenzers, Pfalzgraf Leopold Ludwig im Jahr 1694 ging auch die Herrschaft dieser Wittelsbacher Nebenlinie über den Remigiusberg und die Michelsburg zu Ende. Während der langwierigen Erbstreitigkeiten gelang es den Kurpfälzern schließlich nach dem Frieden von Ryswick und dem Abzug der französischen Truppen, im Dezember 1697 sich das Pfalz-Veldenzer Gebiet anzueignen. Auch das „Haus Remigsberg“ mit der Michelsburg und dem früheren Klosterbering wurde damals auf den Christtag von kurpfälzischen Völkern „mit bewaffneter Hand“ besetzt und dem Kurfürstentum einverleibt. Der kurpfälzische Oberamtmann von Kreuznach, Johann Nikolaus Quad von Kinkelbach, nahm am 28. Dezember 1697 die Huldigung der vormals Veldenzischen Untertanen unmittelbar nach der Besitzergreifung vor. Rund 35 Jahre später wurde dies im „Mannheimer Successionsvertrag“ von 1733 zwischen Kurpfalz und Pfalz-Zweibrücken dann auch staatsrechtlich sanktioniert.

Man wird von einem langsamen Verfall der in kurpfälzischer Zeit ab 1697 wohl nicht mehr genutzten Burggebäude ausgehen müssen. Dabei haben sicher die Bewohner der umliegenden Dörfer die Burgruine schon damals als billigen Steinbruch genutzt, wie dies auch bei anderen Pfälzer Burgen nachweisbar ist.

Nach einer kurpfälzischen Karte des Remigiusberger Hofgutes von 1778 (Kartensammlung LA Speyer, aus Best. A 2, Nr. 1143) war die „St. Michaelsburg“ jedenfalls bereits eine vollständige Ruine und der Kurpfälzer Geschichtsschreiber Johann Goswin Widder spricht 1788 ebenfalls nur von den „Überbleibseln“ der Michelsburg.

Wenn es daher im Wikipedia-Beitrag zur „Michelsburg (Pfalz)“ heißt: „Im Dreißigjährigen Krieg wird die Burg stark beschädigt, im Pfälzischen Erbfolgekrieg erheblich zerstört und durch die Französische Revolution, sie war noch bewohnbar, endgültig zerstört“, so ist letzteres reine Spekulation und durch die Quellenlage widerlegt.

Und auch die Aussage von Christian Mehlis über die unversehrte Michelsburg in der Zeit der Französischen Revolution ist völlig falsch. Er schreibt: „Im Laufe des 18. Jahrhunderts und der Revolution blieben zur Schleifung noch übrig die Festung Homburg und die Schlösser Hartenburg und Blieskastel. Damit war das Werk gethan ! Von den Pfälzer Burgen und Schlössern war noch eine übrig, die St. Michelsburg auf dem Remigiusberge, die ein Mönch, Jakob Diel, mit Erlaubnis der Krone Frankreichs bewohnte. Sie fiel allmählich auch in Trümmer“ (Mehlis, Burgen der Pfalz, a.a.O., S. 70). Dieser Jakob Diel wohnte aber in den Gebäuden des früheren Hofgutes Remigiusberg, der ehemaligen Klosterpropstei, und nicht in der damals längst zerfallenen Burg.

Das Schicksal von Burg und Berg im 19. Jahrhundert

Spätestens mit dem Einmarsch der französischen Revolutionstruppen war das endgültige Ende der Michelsburg besiegelt. Der Remigiusberg gehörte mit der Michelsburg in der „Franzosenzeit“ zum Département de la Sarre. Wie alle ehemals fürstlichen Liegenschaften wurden auch die Reste der Burg von der Verwaltung der Französischen Republik als Nationalgut beschlagnahmt und dann an potente Privatleute veräußert. Nur so lässt sich der Übergang der Ruine in Privatbesitz erklären. Dick/Schöpper bemerken hierzu: „Die Michelsburg kam als Parzellen-Nummer 631 in die Hände von Leuten, die sie nur ersteigert hatten, um sie als Steinbruch zu verwenden. … Die neuen ‚Burgherren’ verkauften die Ruine meistens bald weiter, sobald sie genügend Steine für ihre Zwecke aus den Mauern der Michelsburg herausgebrochen hatten. Da man damals den Hartstein des Remigiusberges noch nicht zu nutzen wusste, waren die wohlbehauenen Sandsteine der Michelsburg ein begehrtes Baumaterial.“ (a.a.O., S. 177).

Im Jahre 1803 soll sie von der französischen Verwaltung an private Besitzer auf Abbruch versteigert worden sein. Der Rammelsbacher Lehrer Karl Thomas schreibt dazu 1909: „Ihr erster Besitzer soll Ludwig Königstein aus dem benachbarten Dorfe Haschbach gewesen sein. Von dessen Erben erstand sie … Dr. Ludwig Gümbel in Kusel“. Tatsächlich steigerte Ludwig Gümbel, königlich bayerischer Rentamtmann in Kusel, am 18. Juli 1843 von den Erben des Ludwig Königstein zum Kaufpreis von 90 Gulden die „Ödung an dem alten Schloß“, Plan-Nummer 631 – 633 von zusammen 152 Dezimal Größe. Damals wurden die Reste der Burg wohl noch in vollem Umfang als billiger Steinbruch genutzt. Weitere nachweisbare Eigentümer werden von Thomas genannt: „Dieser [Gümbel] veräußerte sie 1852 an den Einnehmer Joseph Binger in Kusel. Sechs Jahre später (1858) finden wir sie im Besitze der Müllerseheleute Paul Binger und Elisabeth Benzino in Rammelsbach. Von deren Erben Louis Binger und Karl Marggraff senior in Kusel hat dann am 28. Dezember 1868 der Ackersmann Michael Gerner von Theisbergstegen die Michelsburg nebst der sie umgebenden Ödung um 65 Gulden für die Pfarrkirche Sankt Remigiusberg ersteigert, die sie noch heute zu eigen besitzt“ (Karl Thomas. Das Remigsland in Geschichte und Sage, a.a.O., S. 38).

Im Jahr 1827, am 25. Juni liefert Bürgermeister Köhler aus Godelhausen in einem Schreiben ans Landkommissariat Kusel interessante Details zur Situation auf dem Remigiusberg im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts (Kreisarchiv Kusel).

Darin hören wir von dem damals noch existierenden Schlossgraben zwischen Kirche und Burgruine, in dem der katholische Pfarrer ein Gärtchen angelegt hatte. „Was das Gärtchen im alten Schloßgraben betrifft, so haben solches schon seit langen Jahren die auf dem Remigiusberge gewesenen Herren Geistlichen in Genuß gehabt“, schreibt Köhler. 1807 seien durch den damaligen Pfarrer Schäfer und zwei Deputierte von der Pfarrei das Pfarrhaus und auch Gartenland angekauft worden; dazu, so behaupte die Pfarrei, gehöre auch das Gärtchen im Schlossgraben. „Was endlich den auf der östlichen Seite der Kirche liegenden ebenen Platz anbelangt“, so hätten vor ungefähr 5 Jahren die Einwohner von Haschbach diesen Platz vom Staate erworben. 1821 habe der königliche Forstgeometer Hoffmann einen Plan angefertigt, nach dem dieses Land bisher „zum Staats Eigenthum gehörig“ gewesen und nun „von der Gemeinde Haschbach als Ansteigerer des ganzen Walddistrikts am Schloße“ angekauft worden sei. „Und ist der freye Platz in dem Loos Nro. 5 von der Ruin nach der Kappellen zu“ mit einbegriffen. „Die Gemeind Haschbach will jedoch, da dieser Platz öde und nie etwas darauf wächst, der Pfarrey gestatten, ihre Prozessionen-Begängnisse wie bisher darauf halten zu dürfen“. Ergänzt werden diese Angaben noch durch ein Schreiben des königlichen Rentamtes in Kusel vom 8. 10. 1827: „Die Objekte [Garten im Schloßgraben und Freiplatz nordöstlich der Kirche] liegen außerhalb der Mauren des Schloßes und der Kirche St. Remigiusberg, bestehen theils in Waldung, Gesträuchen und Felsenboden; augenscheinlich ist es nun, daß von letzterem früher die Dienstleute der Pfarrer (und) diese selbst … den beßern Theil zu ihrem Nutzen urbar zu machen suchten, ohne jedoch ein … Eigenthums-Recht auf den Grund und Boden zu haben, und so entstand dann ohne Zweifel das im Streit befangene Gärtchen. … Von den innerhalb der Schloßmauer liegenden Gärten ist die Kirche in ruhigem Besitz“. (ebd.) Hier erhalten wir im Nebensatz die Information, dass damals auch innerhalb des Schlossbereiches Gärten angelegt waren, die der Pfarrei gehörten.

Nun erwachte allmählich im Zuge der Pfälzer Burgenromantik das Interesse breiterer Bevölkerungskreise an ihrer Vergangenheit und damit auch am „heiligen Berg“ des Kuseler Westrichs, dem Remigiusberg und seiner Burg.

Ein weit verbreiteter, um 1840 entstandener Stahlstich von Carl Ludwig Frommel und Henry Winkles - nach einer Zeichnung von Theodor Verhas - wurde erstmals veröffentlicht im Jahre 1840 in dem Werk von Franz Weiss „Die malerische und romantische Pfalz“. Er zeigt Burg Michelsberg von Südosten her, mit einem der Schildmauer gegenüberliegenden, gut erhaltenen Treppengiebel. Die Bedachung war offenbar bereits eingestürzt. Vermutlich nutzten die Baulustigen aus den umliegenden Dörfern die Burgruine mit Einwilligung der „Burgbesitzer“ als billigen Steinbruch – so wie wir das von vielen Pfälzer Burgen her kennen. Dieser Stich von 1840 zeigt auch schön, dass die Südfassade der Burg damals noch wesentlich länger war, als es die heutigen Mauerreste vermuten lassen. Der tiefe Einschnitt zwischen Propsteikirche und Burg war damals noch nicht vorhanden. Hier bestand nur ein recht flacher „Schlossgraben“. Der tiefe Einschnitt wie wir ihn kennen, ist erst durch den Kirchensteinbruch nach 1903 entstanden. Dieser Steinbruch verleitete übrigens auch den Architekten und Pfälzer Burgenforscher Arndt Hartung aus Landau in den 1930er Jahren zu seiner recht phantasievollen Aufbaustudie der Michelsburg mit einer tiefen Kluft zwischen Burg und Kirche, die so bis 1903 jedoch nie vorhanden war.

Ebenfalls gut zu erkennen ist auf dem Stich von Frommel und Winkles 1840 ein großes hölzernes Kreuz zwischen Kirche und Burgruine, etwas näher bei der Burg. 1856 kam es wegen dieses Kreuzes zum Streit zwischen dem katholischen Fabrikrat und Daniel Jung und Konsorten, Einwohnern von Haschbach. So beschwert sich der Fabrikrat mit Schreiben vom 5. 5. 1856 beim königlichen Landkommissariat in Kusel: „Seit undenklichen Zeiten besitzen die Katholiken der Pfarrei Remigiusberg das bis jetzt noch in keiner Weise beanstandete Recht, das zwischen der Remigiuskirche und der alten Burgruine aufgestellte Kreuz zu besuchen, zu dem man nicht anders als über die schmahle Fläche des felsigen Bergrückens, welcher Eigenthum der Nebengenannten ist, gelangen kann“. Nun aber hätten die Eigentümer einen Teil der genannten Fläche umgehackt und mit Linsen besät und so den Weg zum Kreuz verdorben. Der Fabrikrat vermutet in der Maßnahme eine bewusste Schikane gegen die Katholiken: „Daß jetzt auf ein Mal die seither öde Fläche angebaut werden soll, kann nicht in der Hoffnung eines, wenn auch nur spärlichen, Ertrages begründet sein, denn das Umhacken lohnt die Mühe nicht, sondern in der Absicht, den Katholiken das uralte Recht über diese Fläche zum Kreuze zu gehen, zu entreißen“.

Am 18. Mai schreibt der Fabrikrat in diese Sache erneut ans Landkommissariat: „Nach Aussage der ältesten Männer der Pfarrei, darunter solche, welche über 80 Jahre zählen, ist von jeher auf der Parzelle 633 ein Kreuz gestanden, wozu die Pfarrei, so wie jeder Fremder der hierher kam, immer freien und ungehinderten Zutritt hatte und wozu der Weg bis zum heutigen Tage über die Parzelle 634, 633 ½ und 633 führte. Vor etwa 7 – 8 Jahren war besagtes Kreuz am untern Theile faul geworden und drohte umzufallen, der Querbalken war sogar schon herabgefallen. Es wurde das alte hinweggenommen und sogleich ein neues an dieselbe Stelle eingesetzt. Die Aufrichtung dieses Kreuzes geschah ohne alle Einrede oder Beschwerde der Eigenthümer.

Daß alle während des Jahres üblichen Flurgänge, Prozessionen etc., also auch die Frohnleichnamsprozession von jeher und ohne jegliche gegnerische Einsprache gehalten worden sind, ist außer allen Zweifel gesetzt und Katholiken wie Protestanten müssen die Wahrheit bezeugen“. Noch im Jahr 1856 kaufte dann die Katholische Kirchengemeinde die Parzellen 634 und 633 ½ von insgesamt 42 Dezimal Umfang für 64 Gulden den Eigentümern ab, um künftig ungestört zum Kreuz gelangen zu können (Kreisarchiv Kusel).

Recht poetisch schildert in diesem Jahr 1856 der katholische Priester und „Historiograph“ Franz Xaver Remling, der früheste Chronist des Remigiusberges, in seinem noch heute grundlegenden Werk, der „Geschichte der Benediktiner Probstei St. Remigiberg bei Cusel in der Rheinpfalz“, erschienen München 1856, die Situation. Dort schreibt er:

„Auf der südlichen Spitze eines mässigen und schmalen Bergrückens, welcher gegen Mittag in steilem Abschusse von dem Bächlein Haschbach umrieselt, am Fuße seiner östlichen, theilweise von ... Weichselholze beschatteten … Abdachung, in der Mitte schöner Wiesengründe vom Glane still umflutet wird, dessen Nordseite der Cuselbach begränzet und der sich gegen Westen in hügelförmigen Ackerfluren gegen das Städtchen Cusel hin abdachet, gerade oberhalb der Mühle von Theisbergsteegen, raget ein eben so einsam als luftig gelegenes Kirchlein, neben einem festen, mit rundem Schieferhaupte gezierten Thurme in die Wolken empor, welches, wie das unweit davon aufgepflanzte hölzerne Kreuz, den Bewohnern der umliegenden Berge und Thäler verkündet, wer daselbst angebetet … und verherrlichet wird. Einige Steinwürfe östlicher von dem Kirchlein, dessen westliche Umgebung die Überreste alter Ringmauern umstehen … erhebet sich ein viereckiger Thurm mit anderem halbzerfallenem Gesteine, in welchem die Umrisse einer ehemaligen Burg nicht zu verkennen sind.“

Dieser romantischen Betrachtung der eigenen Vergangenheit ist auch das Denkmal geschuldet, das am 8. November 1853 auf Initiative des bayerischen Königs Maximilian II. auf dem freien Platz zwischen Burg und Kirche aufgestellt wurde. Nach Anlage des „Kirchensteinbruchs“ 1903 wurde es in den Innenhof der Kernburg versetzt und steht heute vor der Kirche. Seine Inschrift ist jedem Kuseler Kind bekannt, was aber nichts daran ändert, dass sie historisch falsch ist: „Dem heiligen Remigius Bischof von Reims, dem Bekehrer des ruhmreichen Frankenkönigs Chlodwig, dem Verkünder des göttlichen Wortes in den umliegenden Gauen. Errichtet im Jahre 1853“. Diese Inschrift geht von der falschen, im 19. Jahrhundert aber noch weit verbreiteten Annahme aus, dass Bischof Remigius in unserer Gegend, im Westrich also, persönlich missioniert und hier das Christentum verkündigt habe. Remigius hat aber das Kuseler Land höchstwahrscheinlich nie gesehen und konnte infolgedessen hier auch nicht das göttliche Wort verkünden.

1858 erschien in Leipzig das bis heute wohl bekannteste Pfalzbuch, das Werk „Die Pfalz und die Pfälzer“ des 1828 in Klingenmünster geborenen Schriftstellers und Journalisten August Becker. Er schreibt darin auch über den Remigiusberg: „Der Remigiusberg ist wohl der Glanzpunkt des ganzen Thales. Steil hebt er den verwitterten Felsenrücken aus dem Thal, während er westwärts seine Halden sanft ins Hügelland von Cusel absenkt. Gesträuche und Bergwiesen decken das Gestein. In einem Felsen fanden einige viehweidende Hirten drei Höhlen, und in diesen Urnen aus uralter Zeit. Auf schmalem, steilem Pfade klimmt man hinan zum hohen Kreuz, welches Thal auf und ab ins uralte ‚Remigsland‘ hineinwinkt. Ihm zur Rechten trauern die Ruinen des Klosters St. Remigii … Zum Schutze des Klosters bauten die Schirmherren die St. Michaelsburg, zur Linken des Kreuzes, welche bei dem zweibrückischen Hause bis zu ihrem allmählichen Verfalle blieb. Ein hoher Giebel und die Reste eines zerbrochenen Thurms stehen noch. Weit und breit lagert sich um den Fuß des Remigiusberges, der alles Land am obern Glan beherrscht, das arcadische Remigsland“. Damals also stand wohl noch der hohe Treppengiebel, der auch auf Verhas‘ Zeichnung zu sehen ist.

1877 berichtet der Heidelberger Christian Mehlis, berühmt-berüchtigter Pfälzer Altertums- und Burgenforscher, in seinem Werk „Fahrten durch die Pfalz“ von seinen Wanderungen, die ihn auch in den Westrich und auf den Remigiusberg führten: „Jetzt erkennen wir, näherkommend, ganz genau die geborstenen Trümmer der alten Michelsburg. In’s Thal schaut nur noch von ihr die Langseite des gebrochenen Palas und des Eckthurms eine Wand melancholisch hinab“. Mit letzterem meint er übrigens die Schildmauer, die er – wie andere auch – als den Rest eines Turmes fehlinterpretiert. Vom Treppengiebel ist hier keine Rede mehr – er war wohl damals bereits eingestürzt.

Auch der badische Festungsbauingenieur Julius Naeher bereiste die Westpfalz auf den Spuren der mittelalterlichen Burgen und fertigte auch eine erste, recht exakte Zeichnung der Michelsburg und des Remigiusberges an, die er 1887 in seinem Werk „Die Burgen der rheinischen Pfalz – Ein Beitrag zur Landeskunde und mittelalterlichen Kriegsbaukunst“ veröffentlichte. Er schreibt dort u. a.: „Auf einer länglichen Bergplatte, von steilen Gehängen begrenzt, nur an einer schmalen Seite mit dem Hauptberg zusammenhängend, aber auch hier durch einen natürlichen Einschnitt geschützt, erheben sich oberhalb der Station Theisbergstegen der Kuseler Zweigbahn die Michelsburg und die Remigiuskapelle. Im kleinern Maßstab finden wir hier eine ähnliche, die Umgebung beherrschende und von der Natur zur Vertheidigung begünstigte und hervorragende Lage, wie bei der Limburg bei Dürkheim. Wir dürfen daher wohl annehmen, daß auch hier schon zur gallischen Zeit eine Zufluchtsstätte für die Bewohner des Thales in den Zeiten der Gefahr war. Michael und Martin gelten als die ältesten Heiligen der Deutschen, namentlich der Franken. … Den mittleren Theil der Bergplatte zwischen der Michelsburg und der Kapelle nimmt ein circa 60 Meter langer und 15 Meter breiter, sanft ansteigender und gut eingeebneter Platz ein, welcher ein römisches castrum gewesen sein soll. Derselbe diente wohl im Mittelalter zur Abhaltung der Märkte zur Zeit der Wallfahrten, und darauf ist auch die Form und die Ausdehnung des Platzes zurückzuführen.

Die Michelsburg wurde zum Schutze des Klosters erbaut; sie bildete mit demselben ein fortifikatorisches Ganzes. Die Burg gehörte den Grafen von Veldenz. … Von architektonischem Interesse ist die mächtige, in Urgestein ausgeführte, jetzt noch circa 20 Meter hohe Schildmauer in der Form einer gegen die Angriffsseite gekehrten Bastionsspitze“. 

Dieser, von Naeher erwähnte Markt auf dem Remigiusberg ist übrigens urkundlich gut dokumentiert. So berichtet Remling: „Johannes von Troysiak – Troisiacus – finden wir seit dem Jahre 1369 als Probst auf dem St. Remigiberge. Bisher war alljährlich auf das Fest Mariä Verkündigung auf diesem Berge ein reichbesuchter Jahrmarkt. Graf Heinrich II. von Veldenz … wünschte sehr zur Hebung Cusels … die Verlegung dieses Marktes nach Cusel. In einer Urkunde vom 21. Januar 1370 erklärt der genannte Probst, vorbehaltlich der Zölle und Gülten seines Gotteshauses, diese Verlegung nicht verhindern zu wollen“ (Remling, Remigiberg, S. 44). So war also der alte Markt auf dem Remigiusberg der Vorläufer aller Kuseler Märkte, bis hin zur heutigen Herbstmesse.

Naeher fertigt auch eine erste, recht detaillierte Grundrisszeichnung der Michelsburg an. Diese mit den „angeblich Ende des 19. Jahrhunderts noch erhaltenen (Grund-)Mauern der Kernburg“ wird von Dick/ Schöpper kritisch kommentiert: „Der südöstliche, also heute noch erhaltene Bereich der Innenburg mit der Fensterfassade ist durch Innenmauern weiter untergliedert. Im vorderen südlichen, ca. 12 Meter langen und 5 Meter breiten Raum könnte sich dann der hohe Rittersaal mit der Empore befunden haben. Von diesem fürstlichen Gemach aus wären dann die Räume im hinteren (nördlichen) Bereich der Innenburg auf beiden Geschoßebenen zugänglich gewesen. Ähnliche Gegebenheiten finden sich übrigens auch im Rittersaal auf Schloß Veldenz an der Mosel, der Stammburg dieses Adelsgeschlechts.

Dieser Plan ließe außerdem noch auf die ursprünglichen Ausmaße der Burganlage schließen, von der erst knapp 20 Jahre später durch die Anlage eines Steinbruchs im westlichen Burgbereich wesentliche Teile verloren gingen, wieder vorausgesetzt, dass sich Ingenieur Naeher damals auch wirklich an den tatsächlichen Gegebenheiten orientiert hat. Nach dieser Zeichnung müsste die Längenausdehnung der Oberburg bei ca. 25 Metern gelegen haben, während wir ihre Breite, die rund 16 Meter beträgt, auch heute noch feststellen können.

Auch ist in dieser Skizze der vermutliche Eingangsbereich zur Oberburg angedeutet, der sich wahrscheinlich oberhalb des Westwerks östlich eines ovalen Vorwerk-Turmes befand, und den wir auch heute noch lokalisieren können. Bezüglich dieser Fortifikation nimmt es der Plan jedoch nicht sehr genau, denn er ist hier mit einem runden Grundriss eingezeichnet.

Die Zeichnung zeigt auch eine von diesem Vorwerk ausgehende, um die gesamte Burganlage herumführende äußere Ringmauer, die dem Anschein nach im Westen, Norden und Osten [aber auch im Süden ! d.Red.] den Burggraben umgeben hat. Doch mit der Darstellung dieser umlaufenden Ringmauer offenbart Naehers Plan noch einen weiteren Schwachpunkt, der wieder die Exaktheit der Zeichnung in Frage stellen könnte. Erstaunlicher Weise fehlen in der südlichen Ringmauer die Grundrisse der beiden heute noch erkennbaren Vorwerks-Türme. Da vor gut 130 Jahren davon noch wesentlich mehr erhalten gewesen sein müsste als heute, drängt sich die Frage auf, warum sie damals Naehers Aufmerksamkeit entgehen konnten“ (Dick/ Schöpper, a.a.O., S. 176).   

1868 ersteigerte, wie wir sahen, die katholische Pfarrgemeinde Remigiusberg die ehemalige Burganlage für 65 Gulden aus privater Hand. Die Burg blieb auch danach weiterhin dem Verfall preisgegeben. In den Jahren zwischen 1903 und 1926 wurde dann allerdings von der Kirche selbst die Zerstörung der Michelsburg massiv vorangetrieben, indem der Platz zwischen dem Kloster und der Burg – also die Stelle des heutigen Parkplatzes - als Steinbruch genutzt wurde, um so der bitterarmen Kirchengemeinde neue Einnahmen zu sichern. „Dabei gingen zunächst wesentliche Teile der Vorburg und im Verlauf der weiteren Ausdehnung der Steinbruchanlage auch die südwestlichen Teile der Kernburg verloren. So hatte man rücksichtslos eine Felswand abgesprengt, auf der die Westfassade der Oberburg gegründet war“ (Dick/ Schöpper, a.a.O.).

Im „Landstuhler Tageblatt“ Nr. 81 vom April 1903 findet sich ein interessanter Artikel, der vielleicht Auskunft gibt über den Standort der untergegangenen Michaelskapelle. Es heißt dort: „Remigi-Haschbach. 3. April. In dem der katholischen Kirche Remigiusberg gehörigen Porphyrstein-Bruche waren seit einigen Wochen Teile einer starken Mauer blosgelegt, welche die Vermutung nahelegten, daß der zwischen der Ruine Michelsburg und der Hofkirche Remigiusberg gelegene Teil des Remigiusberges einst mit Bauten besetzt gewesen ist. Diese Annahme wurde heute bestätigt. Bei Räumungsarbeiten entdeckte man eine Treppe, welche mit acht Stufen in ein Gewölbe führte, das eine Bodenfläche von 13 m² hat. Dieses Gewölbe war mit Schutt hochbelegt, aus dem allerhand bemerkenswerte Gegenstände herausgehoben wurden. Z. B. mehrere Hundert fast unversehrter Ziegelplättchen, alle einander gleich in Form und Brand, das einzelne 150 mm lang, 145 mm breit und 28 mm hoch; Schlösser und Schlüssel von beträchtlicher Stärke; eine kleine Eisenplatte , auf welcher eine Vase mit eingesteckten Blumen eingezeichnet ist; eine Lanzenspitze …; das Skelett eines Menschen, dem jedoch der Kopf fehlt; ein metallener Deckel einer Truhe, 1 Meter lang, 0,25 Meter breit, auf welchem oben drei Köpfe, unten ein Mann , der ein Fürstenwappen hält, und in der Mitte eine Erhöhung, vielleicht Schriftzeichen zu sehen sind. Hinsichtlich der Metallplatte ist der Gedanke nicht abzuweisen, daß sie der Sargdeckel eines in jugendlichem Alter verstorbenen Wittelsbachers aus dem Hause Pfalz-Veldenz ist, das bekanntlich lange Zeit auf dem Remigiusberg residierte. Allen Anzeichen nach bildet das aufgedeckte Gewölbe nur einen Teil der noch unter mehrhundertjährigem Schutte verborgenen Mauerwerke. Wie, wenn uns diese Ausgrabungen Aufklärung brächten über die Lage … der St. Michels-Kapelle, von welcher die Michelsburg ihren Namen hat?“

Man fand übrigens auch eine Münze, und zwar eine Dreikreuzermünze von Sachsen-Meiningen von 1830, die also von einem Besucher aus jüngerer Vergangenheit stammte. Leider wurden die aufgefundenen Gewölbe im Zuge des Kirchensteinbruchs rücksichtslos abgetragen, ohne von der Bodendenkmalpflege untersucht oder vermessen worden zu sein und auch von den eben erwähnten Funden fehlt heute jede Spur.

Durch diesen Steinbruch wurde die ursprüngliche Geländeformation des Remigiusberges, wie wir sie noch auf der Zeichnung von Naeher oder auf alten, vor 1903 angefertigten Fotos sehen können, tiefgreifend verändert. Auch ein Teil der kleineren Vorwerke und Außenanlagen wurde so zerstört, ebenso 1906Teile der südwestlichen Ummauerung der Kernburg, deren Reste heute noch am Felsabbruch sichtbar sind. Die historisch interessierten Zeitgenossen, an der Spitze die Mitglieder des damals sehr aktiven „Westrichvereins“, protestierten heftig gegen den Steinbruch und seine Auswirkungen und schlugen Alarm. So schreibt der bereits genannte Rammelsbacher Lehrer Karl Thomas 1909: „Die kahlen Mauerreste von heute deuten darauf hin, daß die Burg zwar keine allzugroße Ausdehnung hatte, aber ein sehr massiver Bau war. Sie war größtenteils aus Melaphyr erbaut. … Auf der Westseite ist nur noch ein kleines Mauerstück von über 4 Meter Breite und über 5 Meter Länge vorhanden. Hier befand sich jedenfalls auch das Burgtor. Deutliche Spuren lassen noch den Burggraben erkennen, der wahrscheinlich auf drei Seiten (im Osten, Norden und Westen) das Schloß umgab. Die Kellergewölbe sind zugeschüttet und nicht mehr zugänglich.

Die Ruine war in den letzten Jahren allerdings nur schwer zugänglich, da die Pfarrei Remigiusberg im Jahre 1902 auf Betreiben des damaligen Pfarrers einen Pflastersteinbruch anlegen ließ, bei welcher Gelegenheit der langjährige Burgpfad weichen mußte. Unter dem Vorwande, daß die ‚alten Mauern‘ baufällig seien, schickte man sich sogar an, den Besuch der Ruine ‚polizeilich‘ zu verbieten. Die eigentliche Absicht lag dabei selbstredend tiefer: Man wollte nämlich den offenbar ‚zur Verschönerung‘ dieser ehrwürdigen historischen Stätte angelegten Steinbruch auch in das nahe Burggebiet ausdehnen.

Erfreulicher Weise wurde dieser barbarische Gedanke nicht ausgeführt. Die Mauern der Burg wurden vielmehr ausgebessert und in den jüngsten Wochen hat Herr Forstmeister Vay aus Kusel einen neuen Zugang geschaffen, der eine sehr bequeme Besteigung der Burgruine ermöglicht. Es sei deshalb dem unermüdlich tätigen Vorstande des ‚Westrich-Vereins‘ auch an dieser Stelle im Namen der Remigsleute und aller Touristen, die den Remigiusberg besuchen, herzlichst Dank gesagt.“

Am 10. Mai 1904 informiert der zuständige Beamte im Bezirksamt Kusel in Beantwortung einer Eingabe „betreffs Erhaltung der Ruine St. Michaelsburg auf Remigiusberg“ die historisch interessierten Kuseler Bürger Johann Baptist Lammert und Wilhelm Roebel, den damaligen Bürgermeister, „daß die königliche Regierung der Pfalz der Kirchenstiftung Remigiusberg zu einer gründlichen Verfugung der Ansichtsflächen der Ruine mit Cement einen Zuschuß von 150 Mark aus Kreisfonds gewährt hat“. Im Übrigen sei „eine Veränderung der Ruine seitens der Kirchenverwaltung Remigiusberg weder erwünscht noch erreichbar … und auch eine Einstellung oder Beschränkung des Betriebs der Steinbrüche läßt sich auf keine Weise herbeiführen“ (Kreisarchiv Kusel).

Auch in dem 1910 angelegten „Verzeichnis schutzwürdiger Naturgebilde“, aufbewahrt in der Kreisverwaltung Kusel, wird die „Sankt Michaelsburg, Ruine auf dem Remigiusberg“, erwähnt. Dort heißt es: „Vor mehreren Jahren wurde von der Königlichen Regierung aus dem Fond für Naturpflege ein größerer Betrag bewilligt, um die sich immer mehr abbröckelnden Mauersteine durch Zementverputz zu befestigen. Vor 3 Jahren wurde aus der Regie des Königlichen Bezirksamtes Kusel (und) durch einen Zuschuss des Westrich-Vereins die Aufräumung innerhalb der Burg und Zugänglichmachung derselben durch einen Niveaupfad vorgenommen“. Und weiter heißt es dort: „Bei der Mittellosigkeit der Besitzerin (der Katholischen Kirchengemeinde Remigiusberg) wird in absehbarer Zeit ein Zuschuss aus der Regie des Königlichen Bezirksamtes Kusel nötig werden, wenn der in der Nähe befindliche Steinbruch eine Ausdehnung erhalten sollte, dass ein anderer Pfad als der erst vor 3 Jahren auf dem Grundstücke dieses Steinbruchbesitzers erbaute die Zugänglichmachung zur Burg wieder ermöglichen müsste“.

Allerdings scheinen die Behörden nicht sonderlich optimistisch gewesen zu sein, was den Erhalt der Burgruine angeht. So nahm das Landbauamt Kaiserslautern am 2. Februar 1926 wie folgt Stellung zur Situation der Burg: „Die Ruine Michelsburg wird sich auf die Dauer nicht erhalten lassen. Das Mauerwerk gegen die Wetterseite ist sehr stark ausgewaschen. An den Seiten, die dem Wetter abgekehrt sind, ist der Zustand des Mauerwerks noch verhältnismäßig gut. Es ist notwendig, die ruinösen Stellen soweit auszubessern und zu sichern, daß gefährliche Steinabbröckelungen verhindert sind. Teure Unterhaltsarbeiten an der Ruine Michelsburg sind nicht zu empfehlen“.

1927 engagierte sich, sozusagen in der Nachfolge des „Westrichvereins“, auch der 1920 neu gegründete Verein für Heimatkunde des Remigiuslandes stark für den Erhalt der Michelsburg. Der „spiritus rector“ des Vereins, der Kuseler Pfarrer und Dekan Ludwig Heinrich Baum, wandte sich im „Heimatblatt für das Remigiusland“, Heft 8/ 1927 gegen Überlegungen des Bezirksamtes Kusel, einen eigenen Förderverein zum Erhalt der Burgruine zu gründen: „Einen neuen Verein zu gründen, dürfte sich freilich erübrigen. In diesem Sinne zu wirken, gehört zu den ersten Aufgaben des Vereins für Heimatkunde des Remigiuslandes. Jedes dahin abzielende Bestreben zu fördern, wird er sich allezeit angelegen sein lassen. Möge darum die Zahl der Mitglieder und ihre Beiträge wachsen, um dem Zweck des Heimatvereins: 1. Erforschung und Veröffentlichung der Geschichte, 2. Erhaltung und Bewahrung von historischen Denkmälern … in immer höherem Grade gerecht werden zu können“. Dank der massiven Intervention des Heimatkundevereins wurde der Steinbruchbetrieb 1927 endlich eingestellt. Im Juliheft 1928 des Heimatblattes konnte Schriftleiter Pfarrer Baum dann hoffnungsvoll berichten: „Ein zweites Pflegekind [nach dem Heimatmuseum] hat der Verein übernommen mit der Betreuung der Michelsburg auf dem Remigiusberg. Sie ist nun ‚unsere Burg‘. Die Geldsammlung ist abgeschlossen und hat den Beweis erbracht, daß das Remigiusland seine Stammburg erhalten wissen will. Dem weiteren Vordringen des Steinbruchs, der den in historischer Hinsicht so außerordentlich interessanten Baudenkmälern den Untergang drohte, ist endlich – in letzter Stunde ! – Halt geboten. Für Erhaltung der zerfallenden Mauern ist Sorge getragen“. Und 1931 schreibt er an gleicher Stelle: „Die Burgruine steht unter dem Schutze unseres Vereins für Heimatkunde des Remigiuslandes und es wird dessen Sorge sein, sie auch für spätere Zeiten zu erhalten und vor weiteren Eingriffen und Schädigungen zu bewahren. Möge es ihm dazu an der nötigen Unterstützung seitens der Behörde nicht fehlen !“.

Die Gefahr, die der Ruine Michelsburg durch den Steinbruchbetrieb drohte, konnte erst 1936 endgültig abgewendet werden. Am 12. Mai diesen Jahres fertigte der Kuseler Bezirksbaumeister folgenden Aktenvermerk:

„Die katholische Kirchengemeinde Theisbergstegen, unter deren Verwaltung und in deren Eigentum die Michaelskapelle [gemeint ist die Propsteikirche] und Ruine steht, hatte vor etwa 8 Jahren an einen Steinbrecher Bonenberger die Genehmigung gegeben, auf dem Eigentum der katholischen Kirchengemeinde am Remigiusberg in der Nähe der Burgruine Hartsteine zu brechen. Seinerzeit wurde das weitere Brechen von Steinen in der Nähe der Kapelle und Burgruine durch das Bezirksamt im Benehmen mit dem Landbauamt Kaiserslautern und der katholischen Kirchengemeinde Theisbergstegen verboten und eingestellt. … Ob auf Grund dieser Verhandlungen das Gebiet um die Kapelle und die Burgruine formell bereits schon unter Denkmalschutz gestellt ist, kann von hier nicht mehr angegeben werden. Auf jeden Fall wäre anzustreben, dass dieses wilde Steinbrechen am Remigiusberg in der Nähe der Kapelle und der Burgruine unterbleibt. Es wird nicht nur das ganze eindrucksvolle Landschaftsbild in nicht mehr gutzumachender Weise gestört und beeinträchtigt, sondern es besteht auch Gefahr für den sicheren Bestand der Ruine, Kapelle und sonstigen Baulichkeiten, besonders aber für Leib und Leben der … vielen Besucher des Ausflugsortes“.

Zur Baugeschichte der Michelsburg

Die Michelsburg erhebt sich auf dem langgestreckten Bergrücken des Remigiusberges in 368 Meter Höhe und zwar an der höchsten Stelle des durch die Steinbrucharbeiten nach 1903 isolierten Bergsporns, einer im Süden zum Tal hin steil abfallenden Hartstein-, bzw. Granitkuppe.

Typologisch gehört die Michelsburg wie schon erwähnt zu den Abschnittsburgen. Im Norden und Osten wird sie von Halsgräben gesichert, die Südseite wird durch die natürliche Steilheit des Geländes geschützt. Wie die alten Stiche des 19. Jahrhunderts zeigen, gab es ursprünglich auch nach Westen einen solchen Halsgraben, der allerdings den Zerstörungen durch den Steinbruch zum Opfer fiel.

Der anstehende Hartstein (Kuselit) lieferte das Baumaterial der Burg, doch dürften Fenster- und Türgewände aus Sandstein bestanden haben. Solche Werksteine sind sicher nach der Aufgabe der Burg als erste dem „Steinraub“ zum Opfer gefallen. Durch die Steinbrüche am Berg wurden, wie gesagt, Teile der Burg abgetragen. Dadurch und durch zum Teil unsachgemäße Ergänzungen und Aufmauerungen des 20. Jahrhunderts lässt sich die Baugeschichte der Michelsburg nur noch in groben Zügen nachvollziehen. Von der Anlage an sich sind nur noch Mauerreste der Kernburg und Spuren des Halsgrabens vorhanden.

Auf dem obersten Burgplateau stand die kleine Hauptburg, deren Bering etwa 30 Meter lang und 15 Meter breit war. Die Bebauung der Hauptburg lässt sich im Wesentlichen noch heute nachvollziehen. An der Ostseite erhebt sich über dem östlichen Halsgraben als imposantestes Bauwerk die noch ca. 20 Meter hoch stehende, knapp 12 Meter breite und am Fuße 3,5 – 4 Meter starke Schildmauer.

Die Autoren des Pfälzischen Burgenlexikons vermuten, dass bei der Anlage der Hauptburg „eine systematische, wohl auf dem Fußmaß basierende Planung zugrunde liegt. Die Abweichung des Grundrisses von einem echten Rechteck ist sicher dem Bauplatz geschuldet“ (ebd., S. 566).

Diese im anstehenden Urgestein ausgeführte wuchtige Wehrmauer springt zu dem tiefen Halsgraben im Osten, also gegen die Hauptangriffsseite gekehrt, in einer stumpfwinkligen Spitze keilförmig vor. Dem entspricht ein stumpfwinkliger Einsprung an der Innenseite. Sie hat nur eine kleine Wandöffnung, die den Blick auf den Platz der direkt gegenüberliegenden Deinsburg oder Altenburg auf dem Potzberg bei Theisbergstegen freigibt. Die drei wuchtigen Strebepfeiler zum östlichen Halsgraben hin sind wohl als spätere Zubauten zu werten.

Das geschichtete Bruchsteinmauerwerk der Schildmauer zeigt teils breite Fugen. Baufachleute setzen die Entstehung der Anlage aufgrund der leichten Rundung der Schildmauerecken in das 14. Jahrhundert, als solche Rundungen im Burgenbau des Rheinlandes und der Eifel häufiger vorkamen. Übernommen wurde diese „Mode“ des Burgenbaus, die sich übrigens auch bei Burg Lichtenberg findet, aus Frankreich.

Vermutlich auf die Zeit nach 1524, in der die Michelsburg als Wohnsitz des Pfalzgrafen Ruprecht diente, geht ein Umbau der Schildmauer zurück, bei dem etwas rechts der Mitte eine zum Glantal hin geöffnete Geschützkammer eingefügt wurde. Sie wurde von früheren Autoren häufig als „Kapellennische“ fehlinterpretiert. Die im 20. Jahrhundert bei Restaurierungen – etwa der Einfügung eines Betonfußbodens - stark überarbeitete nischenartige Kammer ist, wie historische Fotografien zeigen, „innen doppelt gestuft, überwölbt und läuft auf eine rundbogige, etwa 1 m hohe und 0,80 m breite Öffnung zu“ (Burgenlexikon, S. 367). Burgenforscher vermuten, dass in dieser Geschützkammer, ähnlich wie bei Burg Neuscharfeneck ein zwölf- oder mehrpfündiges Geschütz Platz finden konnte.

An der Südseite der Oberburg stand, wohl auf der hier gut zwei Meter starken Ringmauer aufsitzend, ein großer Wohnbau oder Palas.

Die hier erhaltene Mauer ist etwa 14 Meter lang und noch 3 Meter hoch. Die Südseite der Ringmauer war mit der Palasaußenseite identisch und bedeutend schwächer als die Nord- und Ostseite. Von diesem Wohngebäude künden heute lediglich noch drei große ausgebrochene stichbogige Fensteröffnungen.

Ältere Darstellungen aus dem 19. Jahrhundert zeigen den Palas als ein mehrstöckiges Gebäude mit einem repräsentativen Stufen- oder Treppengiebel. Vermutlich handelt es sich dabei um jenen Wohnbau, in welchem Pfalzgraf Georg Gustav von Pfalz-Veldenz 1633 sein Testament anfertigte. Bei dem damals beschriebenen Gebäude muss es sich jedenfalls um einen repräsentativen Wohnbau gehandelt haben, der auf dem eng bebauten Burgareal nur hier verortet werden kann. Bei den in der Schildmauer erkennbaren Maueraussparungen handelt es sich wohl um Auflage-Nischen, in denen das Dachgebälk eingelegt war. Dick und Schöpper, sicher gute Kenner der Burg, haben den Palas wie folgt rekonstruiert: „Der Palas bestand aus einem einzigen Baukörper, der im Westen mit einem Treppengiebel abschloss. Im Osten schmiegte sich das Gebäude an die Schildmauer an. Ein Unter- und ein Obergeschoss dienten Wohnzwecken, darüber erhoben sich im Bereich der Dachschräge ein unterer und ein oberer Speicherraum. Diese beiden Dachböden dienten wahrscheinlich zur Einlagerung des Getreides und anderer Naturalien“ (Dick/Schöpper, a.a.O., S. 183). 

Man wird dem sicher teilweise zustimmen können, nur das „Anschmiegen“ des Palas an die Schildmauer ist nach der von Michael Cappel entdeckten Quelle von 1586 nicht mehr haltbar. Auch war der Treppengiebel wohl nicht im Westen, sondern im Süden zu suchen, wie dies auch der perspektivisch recht zuverlässige Stich von Frommel und Winkles von 1840 belegt. Ein nördliches Pendant war sicher schon früher eingestürzt. Im Westen dagegen ist dann wohl die Eingangsseite des Palas zu vermuten, der sich sicherlich über die ganze Breite der Burg erstreckte und mit Dachschrägen nach Westen und Osten von einem mit Ziegeln oder Schiefer gedeckten Satteldach zwischen den beiden Treppengiebeln abgeschlossen wurde. Zwischen Schildmauer und Palas lag ein als Innenhof genutzter, wenig umfangreicher freier Raum. Getreide und Naturalien wurden nach der gleichen Quelle in den Kellern und Speichern des Klosters, nicht aber auf der Burg gelagert.

Die fensterlose Nordmauer der Oberburg ist stellenweise bis zu 2,70 Meter stark, 14 Meter lang und 10 Meter hoch. Sie diente als Wehrmauer und wurde wohl ursprünglich von einer durchgängigen Wehrgangsbrüstung gekrönt. „Hier macht die relativ sanfte Hangneigung eine starke Mantelmauer notwendig. Darüber hinaus war diese Bergseite durch einen Graben zusätzlich geschützt, um einem potentiellen Gegner das Heranschieben von Belagerungsmaschinen unmöglich zu machen“. Einige Konsolsteine an der Innenseite der Nordmauer zeugen wohl von einem einst hier stehenden Gebäude in der Hauptburg.

In der Westseite des Berings klafft heute – verursacht durch den früheren Steinbruch – in der Ringmauer eine breite Lücke. Hier lag wohl der Eingangsbereich der Burg, aber dort eventuell einmal vorhandene Reste eines Torhauses oder einer Zugbrücke sind vollständig verschwunden und lassen sich nicht mehr rekonstruieren. Frühere Überlegungen, dass der Zugang zur Hauptburg von Norden her durch die sogenannte „Unterburg“ erfolgt sein könnte, sind nach dem Auffinden der Schwartz’schen Beschreibung von 1586 obsolet. Vom südwestlichen Bereich der Ringmauer blieben ebenfalls nur geringe Reste der Innenschale erhalten, die zudem stark einsturzgefährdet sind.

Das Innere der Hauptburg ist größtenteils mit Versturz und Schutt aufgefüllt und eingeebnet. Es lassen sich daher erst seit dem Auffinden der 1586er Beschreibung halbwegs gesicherte Aussagen über die Bebauung und Raumaufteilung der Kernburg machen.

Dick/Schöpper betonen, „daß das ursprüngliche Bodenniveau der Kernburg deutlich tiefer lag. Die ganze Fläche des rund 28 m langen und etwa 17 m breiten Geländes ist von einer etwa 1 bis 1,50 m hohen Schuttschicht bedeckt, die noch von den Abbrucharbeiten des 18. und 19. Jahrhunderts stammt, wo man nur Wert auf die wohlbehauenen Quader der Außen- und Innenschale der Mauern legte, während die unregelmäßigen Füllsteine des inneren Kerns als wertloses Material“ liegen blieben (ebd., S. 181).  

Die Vor- oder „Unterburg“

Der älteren Oberburg wurden in einer zweiten Bauphase mehrere kleinere Vorwerke hinzugefügt. Dabei handelt es sich um eine vorburgartig erweiterte Zwingeranlage, die mit Geschütztürmen, bzw. Rondellen des späten 15. oder 16. Jahrhunderts gesichert war. Von der tieferliegenden Nordwestbastion dieser Vorwerksanlage ist noch der 0,80 Meter starke und circa 2 Meter breite aufragende Mauerwerksstumpf eines ovalen Wehrturmes und eines anstoßenden kleinen Gebäudes erhalten geblieben, wobei es sich wegen der geringen Höhe des Stumpfes nicht entscheiden lässt, ob es sich dabei um einen Turm oder um ein Rondell handelte. Diese Bauten waren, laut Braun, für leichte, bis zweipfündige Geschütze sowie für den Einsatz von Handfeuerwaffen tauglich. Das heute hier aufgemauerte „Fenster“, das einen guten Blick hinüber zur früheren Propsteikirche gewährt, entstand erst bei den Renovierungsarbeiten von 1972 und verfälscht den historischen Befund.

Nur noch die Grundmauern eines solchen flankierenden Vorwerks finden sich an der gegenüberliegenden Südwestecke der Burg. Und vollkommen von Schutt und Versturz bedeckt ist ein heute kaum noch erkennbarer dritter Bau dieser Art am südöstlichen Ende des Halsgrabens (Burgenlexikon, a.a.O., S. 569). Man wundert sich angesichts der heutigen Topographie, dass hier an dem steilen, nur schwer zugänglichen Hang eine solche Vorwerksbefestigung notwendig war. Dabei ist aber zu bedenken, dass die heutigen Steilflanken der Südseite erst durch die Steinbrüche des 19. Jahrhunderts entstanden sind. Vorher war das Gelände in diesem Bereich wohl wesentlich leichter zugänglich als heute.

Empfohlen sei an dieser Stelle der sehr lesenswerte und detailreiche „Rundgang um die Burg“, den Dick und Schöpper 2002 in ihrem Artikel in den „Westricher Heimatblättern“ verfasst haben.

Zur Wasserversorgung der Burg ist anzumerken, dass weder auf dem engen Areal der Hauptburg noch im Bereich der Vorburg Spuren eines Brunnens gefunden wurden. Vermutlich wurde die Wasserversorgung mit Hilfe von Zisternen gesichert, von denen bisher aber noch keine Spuren entdeckt wurden. Bei der starken Auffüllung der Hauptburg mit Schutt und Versturz ist dies heute auch nahezu unmöglich. Bestätigt wird die Annahme von Zisternen nun durch die Ausführungen von Isaak Schwartz, der schon 1586 von „Mangel des Wassers“ auf dem Remigiusberg berichtet und anmerkt: „Usserhalb zwayer oder dreyer kleiner abgangener Cistern, hat es uff disem Berg, beedes im Schlösslin und Clösterlin, gar khein Bronnen, noch lebendig Wasser [fließendes Wasser]. Sondern was mann (wann sonderlich zu Jagens oder andern Zeiten, die Herrschafft alhin khombt) für Wasser bedarff, das muessen die Underthanen in Fron hinuff fuern“.

Dick/Schöpper vermuten den ehemaligen „Burgbrunnen“ im sogenannten „Mischobrunnen“ am Nordhang des Remigiusberges, etwa 50 Meter von der Straße entfernt. Er hat seinen Namen von dem katholischen Pfarrer Nikolaus Mischo (1865 – 1873 Pfarrer auf dem Remigiusberg) erhalten, der den alten Brunnen am Fußweg nach Rammelsbach „wiederentdeckte“ und eigenhändig freilegte. Er ließ diesen, etwa 7 – 8 m tiefen und im unteren Bereich mit Sandsteinen ausgemauerten runden Brunnenschacht mit einem Durchmesser von 2,20 Meter neu überwölben und mit einem Brunnenhäuschen versehen. Am Grunde dieses, auch in trockenen Sommern immer gut gefüllten, Brunnens sollen, der Volksüberlieferung nach, noch heute Türsturz und Gewände des ursprünglichen pfalzgräflichen Brunnenhauses liegen. Vorher, so ist überliefert, wurde das Wasser für die Bewohner des Berges aus dem sogenannten „Hahnbrunnen“ geholt, der – noch weiter entfernt von Burg und Kirche - in nordwestlicher Richtung zum Dorf Haschbach hin lag. Das umgebende Gelände – teils Wald, teils Ackerland - trägt noch heute den Namen „Am Hahnbrunnen“. Der Name „Hahnbrunnen“ oder „Hahnborn“ ist in Westricher Flurnamen recht häufig anzutreffen. Er bezeichnet Brunnen, die mit einem „Hag“ bzw. „Hahn“ (Zusammenziehung aus „Hagen“), einem lebenden Zaun, bzw. einer Hecke, umfriedet waren, um sie so vor Verunreinigungen durch Weidevieh und Wild zu schützen. Seit 2008 gehört auch der „Mischobrunnen“ dem Landkreis. Auch das Land zwischen Hahnbrunnen und dem früheren Klostergelände, der sogenannte „Neugarten“, gehörte früher der Pfarrei. Er wurde in der Amtszeit Pfarrer Josef Brechtels 1873 an den Steinbruchbesitzer G. Dürr für 5500 Gulden verkauft, der hier am Nordhang des Berges einen großen Steinbruch anlegte. Dessen gewaltige Abraumhalden beherrschten lange Jahre den Anblick des Berges von Norden her.

Schon 1971 berichtet Daniel Hinkelmann in den „Westricher Heimatblättern“ von Maßnahmen zur Bestandssicherung der Michelsburg: „Um aber diese historischen Stätten noch attraktiver zu machen und sie noch mehr als bisher dem Fremdenverkehr zu erschließen, hat der Landkreis Kusel unter Landrat Gustav Adolf Held mit der Kirchenstiftung einen Vertrag abgeschlossen [1969], wonach letztere für die Besucher einen leicht begehbaren und sicheren Zugangsweg zur Michelsburg anlegen und die Ruine und die gesamten Anlagen in einen würdigen und sauberen Zustand bringen läßt, wobei sich der Landkreis Kusel an den anfallenden Kosten mit 90% beteiligt. Derselbe wird seinerseits den bisherigen Fahrweg von der Straße Kusel – Haschbach zu einer Autostraße, wie bereits geschehen, ausbauen und auf dem Remigiusberg 1 bis 2 Parkplätze anlegen. Besondere Anerkennung verdient die Gemeinde Haschbach, die sich bereit erklärt hat, den gesamten Grunderwerb auf ihre Kosten zu übernehmen. Nach Durchführung dieser Maßnahmen werden sich die Besucher dieses Kleinods am mittleren Glan auf dem Remigiusberg gerne Stunden der Ruhe und Erholung gönnen, zumal auch für ihr leibliches Wohl die ‚Klosterschenke‘ bereitwilligst zur Verfügung steht“.

In dem alten Steinbruchgelände zwischen der Klosterkirche und der Burgruine wurde ein Parkplatz angelegt, von dem aus zwei kurze Fußwege hinauf zur Burg führten. 

Erst die 1972 bis 1974, besonders im Herbst 1973, vom Landkreis in Zusammenhang mit der Denkmalschutzbehörde in Mainz auf der Michelsburg durch die Baufirma Schöfer aus Rutsweiler am Glan durchgeführten Sicherungs- und Instandhaltungsarbeiten haben zumindest für eine Bestandssicherung gesorgt. Die Schildmauer wurde bei dieser Maßnahme um rund 1 Meter erhöht.

Diese damaligen Baumaßnahmen beschreibt Rudi Lanzer in den „Westricher Heimatblättern“ 1973 wie folgt: „Große Anstrengungen unternimmt der Landkreis Kusel, um die Michelsburg vor dem Verfall zu bewahren. … Von der aus Melaphyrsteinen errichteten Burganlage mit zum Teil sehr wuchtigen Mauern zeugen heute noch die gen Süden gerichtete Hauptfassade mit 14 Meter Länge und drei Meter Höhe. In ihr befinden sich drei große Fensteröffnungen. Nach Osten erhebt sich der Rest der ehemaligen Schildmauer mit 10 Meter Breite und 20 Meter Höhe und der nach Südosten orientierten Fensternische. Fensterlos ist die nordwärts gerichtete Rückseite einer 1,70 Meter dicken, 10 Meter hohen und 14 Meter langen Mauer. Die beachtliche Stärke von 4,15 Meter wurde im Bereich einer Öffnung der Schildmauer gemessen. … Mit 54.000 Mark wurden die schadhaften Umfassungsmauern ausgebessert, Mauerfugen ‚verbandelt‘, Stützpfeiler an der nordöstlichen Mauer gesichert und lose liegende Steine eingemörtelt. Die Mauerkronen erhielten zum Schutz gegen Witterungseinflüsse eine mit Gefälle versehene Mörtelabdeckung. Außerdem wurde die Sicherung der Grundmauern des Vorwerks Eins mit Anlegung eines Rundbogens vorgenommen. Das Verfüllen einer Grube im Burghof, die Erstellung einer Abschlußmauer zwischen Vorwerk und Felswand sowie das Einebnen des Burginnenhofes und die Einfriedung des äußeren Burghofes waren notwendig gewesen … Von der Burgruine standen keine alten Planunterlagen zur Verfügung und der bauliche Bestand mußte aufgemessen, ausgewertet und zeichnerisch festgehalten werden. … Heimatverbundene Zeitgenossen werden sicherlich den Beitrag zur Erhaltung der Ruine Michelsburg begrüßen. Schließlich verkörpert sie mit ein Stück nordwestpfälzischer Geschichte“.

Insgesamt wurden damals rund 90.000 DM investiert, um die Bausubstanz zu sichern. Bei der Verfüllung der Einbrüche auf dem Burghof wurde leider auch die Verbindung zum eingefallenen Burgkeller zubetoniert.

Leider wurden die damals gefassten weitergehenden Pläne, die bereits mit der Denkmalpflege abgestimmt waren, mangels finanzieller Mittel nicht weiter verfolgt. „Die Planungen sahen vor, den nördlich und östlich der Ruine verlaufenden Burggraben wieder freizulegen. Auch beabsichtigte man, die meterhohe Schuttschicht aus der Innenburg herauszuschaffen, wovon man sich Aufschlüsse über die Raumaufteilung der Kernburg versprach. … Anschließend sollten die südliche Zwinger-Anlage mit den beiden Vorwerks-Türmen vom Hangschutt befreit und die noch vorhandenen Mauern gesichert werden“ (Dick/ Schöpper, a.a.O., S. 178).

1983 wurde unter der Ägide von Verbandsbürgermeister Kurt Theiß die Wasserversorgung auf dem Remigiusberg neu geregelt. Der Geschäftsanzeiger berichtet am 15.9.1983: „Zur Sicherstellung der Wasserversorgung für die Remigiusbergkirche mit der danebenliegenden Gaststätte wurde im Auftrag der Verbandsgemeindewerke Kusel der Anschluß an die Wasserversorgungsanlage der Verbandsgemeinde Kusel – Ortsnetz Haschbach/Rbg. – hergestellt. Die Maßnahme wurde notwendig, da der vorhandene Brunnen [der „Mischobrunnen“] in seiner Leistungsfähigkeit begrenzt war, so daß es während der Sommermonate häufig zu Versorgungsschwierigkeiten kam. … Die Kosten für die gesamte Anlage belaufen sich auf rund 90.000 DM“. Damit waren die Wasserprobleme auf dem Remigiusberg endgültig behoben.

Im Frühjahr 1988 wurde dann von der Verbandsgemeinde Kusel auf Initiative von Verbandsbürgermeister Kurt Theiß für Kirche und Burgruine für rund 60.000 DM eine Anstrahlbeleuchtung installiert. So konnte auf dem Remigiusberg eine wesentliche Bereicherung der touristischen Infrastruktur erreicht werden.

2008 wurde schließlich die Ruine der Michelsburg und das umliegende Gelände durch den Landkreis Kusel vom bisherigen Besitzer, der Katholischen Kirchenstiftung Remigiusberg, samt dem umliegenden Gelände angekauft, nachdem zuvor seit 1969 mehrere Versuche eines solchen Ankaufs gescheitert waren.

Aktuell stehen derzeit (2017) Maßnahmen an zur Sicherung der nach Süden  vorgelagerten Felswand und der Reste der hier noch vorhandenen südwestlichen Außenmauer, von der nur noch das Füllmauerwerk vorhanden ist. In einem Gutachten von Professor Dr. Schwing zur „Ruine Michelsburg 2016“ heißt es dazu: „Die Felswand ist im gesamten Untersuchungsbereich augenscheinlich stark geschädigt. Der Fels weist viele Klüfte und Risse auf, die selbst durch Steine gehen … Das vorgefundene Kernmauerwerk ist vollständig lose. Der Fugenmörtel ist vollständig ausgelaugt. Ein Verband ist nicht mehr gegeben. Die Mauer selbst war offensichtlich auf einer Felskante gegründet worden. Eine Auflagerbank ist nicht mehr vorhanden. Vermutlich ist die Felskante abgerutscht und hat die Vorsatzschale der Mauer mit in die Tiefe gerissen“. Das Kernmauerwerk müsste mit Edelstahlnadeln gesichert und mit Injektionsmörtel neu verfugt, Mauer und Fels mit einem Schutznetz in aufliegender Bauweise überspannt werden. Die Maßnahme wurde, wie der Vorsitzende des „Fördervereins zur Erhaltung, Sicherung und Ausbau der kreiseigenen Burganlagen“, Landrat Dr. Hirschberger bei einer Mitgliederversammlung des „Burgenvereins“ am 17. 5. 2016 erläuterte, mit 50.000 € veranschlagt.

Diese Erhaltungsmaßnahmen sind mittlerweile durchgeführt. Nun ist es an uns, den Bestand der Michelsburg auch für künftige Generationen zu sichern und so ein kostbares Zeugnisse der „Burgenherrlichkeit“ im Pfälzer Bergland für die Nachwelt zu erhalten.

 

Literatur:

Baum, Ludwig Heinrich: Von der Burg auf dem Remigiusberge, in: Heimatblatt des Remigiuslandes Nr. 6 1931.

Dick, Helmut: Chronik der Michelsburg auf dem Remigiusberg. Eine Burg erwacht aus dem Dornröschenschlaf, Theisbergstegen 1997.

Dick, Helmut/ Schöpper, Erwin: Aspekte zur Baugeschichte der Propstei und der Michelsburg auf dem Remigiusberg, in: Westricher Heimatblätter Jg. 33 2002, S. 148 – 187.

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